Freistaat Thüringen ausgelaufen

Gigabitrichtlinie Thüringen: Förderung für Breitbandausbau sichern

Geprüft am 2024-05-28
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Gigabitrichtlinie Thüringen bot Unternehmen, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Zuschüsse für den Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen. Da die Richtlinie aus dem Jahr 2020 stammt, sind die Konditionen für dieses spezifische Programm inzwischen als ausgelaufen zu betrachten. Aktuelle Förderungen für den Breitbandausbau in Thüringen sind über neuere Programme zu prüfen.

Der Ausbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur ist ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Lebensqualität in Kommunen. Die Gigabitrichtlinie des Freistaats Thüringen unterstützte einst genau dieses Ziel, indem sie Investitionen in gigabitfähige Breitbandinfrastrukturen bezuschusste. Damit sollte die digitale Spaltung, insbesondere in unterversorgten Gebieten Thüringens, überwunden werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen (jeglicher Größe) oder Kommune in Thüringen ansässig sind.
  • Sie eine Investition in den Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze planen oder planten.
  • Sie die digitale Infrastruktur in Ihrer Region nachhaltig stärken möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben nicht den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen betrifft.
  • Sie nicht in Thüringen ansässig sind.
  • Sie nach einem aktuell antragsoffenen Programm suchen (prüfen Sie neuere Richtlinien).

Förderfähige Kosten und Projektumfang

Die Gigabitrichtlinie in Thüringen zielte darauf ab, die Kosten für den Bau und die Erweiterung von passiven und aktiven Netzinfrastrukturen zu bezuschussen, die eine Gigabit-Geschwindigkeit ermöglichen. Dazu gehörten beispielsweise Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Glasfaserkabeln sowie die Anschaffung der notwendigen technischen Komponenten. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und der Projektumfang waren in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert festgelegt. Da die Richtlinie aus dem Jahr 2020 stammt, müssen aktuelle Programme und deren spezifische Anforderungen für den Breitbandausbau in Thüringen geprüft werden.

So lief der Antragsprozess

Der Antrag auf Förderung für den Breitbandausbau erfolgte in der Regel bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Freistaats Thüringen. Der Prozess umfasste mehrere Schritte:

  1. Beratung und Vorbereitung – Erste Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsbehörde und Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit.
  2. Antragstellung – Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen, inklusive Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Finanzierungsplan.
  3. Prüfung und Bewilligung – Nach positiver Prüfung der Unterlagen erfolgte der Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis – Durchführung des Projekts gemäß Plan und anschließende Dokumentation der Mittelverwendung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen. Dies war auch bei der ursprünglichen Gigabitrichtlinie Thüringen ein kritischer Punkt und gilt für die meisten aktuellen Förderprogramme.

Eckdaten zur Gigabitrichtlinie Thüringen

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Thüringen
Region Thüringen
Status ausgelaufen (Stand 2020)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur Gigabitrichtlinie Thüringen

Wer konnte von der Gigabitrichtlinie Thüringen profitieren?

Antragsberechtigt waren Unternehmen aller Größenordnungen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen), Kommunen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Thüringen, die den Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen planten.

Wie hoch war die Förderung über die Gigabitrichtlinie?

Die genaue Förderhöhe und -quote waren in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt und konnten je nach Art des Vorhabens und des Antragsstellers variieren. Konkrete Zahlen sind dem amtlichen Datensatz von 2020 nicht zu entnehmen. Für Details musste die offizielle Richtlinie konsultiert werden.

Was sind förderfähige Maßnahmen?

Förderfähig waren Investitionen in den Neu- und Ausbau von passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, die den Aufbau von Gigabitnetzen ermöglichten. Dies umfasste beispielsweise Planungsleistungen, Tiefbauarbeiten, Materialkosten für Glasfaserkabel und die notwendige Anschlusstechnik.

Ist die Gigabitrichtlinie Thüringen noch aktuell?

Nein, die hier beschriebene Gigabitrichtlinie Thüringen basiert auf einem Stand vom Mai 2020 und ist in dieser Form als ausgelaufen zu betrachten. Für aktuelle Förderungen zum Breitbandausbau in Thüringen sollten Sie die Förderdatenbank des Bundes oder die Website des Freistaats Thüringen auf neuere Programme prüfen.

Kann man die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen war an spezifische beihilferechtliche Regeln gebunden. Generell galt, dass eine Doppelförderung gleicher Kostenpositionen ausgeschlossen ist. Die Details zur Kumulierbarkeit waren in der Förderrichtlinie der Gigabitrichtlinie Thüringen geregelt.

Ähnliche Förderprogramme für Digitalisierung und Infrastruktur

Auch wenn die hier beschriebene Gigabitrichtlinie Thüringen nicht mehr aktuell ist, gibt es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekte zu fördern:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.05.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.