Land Thüringen laufend

Förderung Landwirtschaft Thüringen: Zusammenarbeit in Agrar-, Forst- & Ernährungswirtschaft

Geprüft am 2026-06-19
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Landwirtschaft Thüringen unterstützt Unternehmen und Vereinigungen bei Kooperationsprojekten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Das Programm bietet Zuschüsse für innovative Vorhaben und die ländliche Entwicklung. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie den aktuellen Richtlinien des Landes Thüringen.

Zuschüsse für Kooperationen in Thüringens Agrarwirtschaft

Das Programm „Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ richtet sich an Akteure in Thüringen, die gemeinsame Projekte zur Stärkung dieser Sektoren realisieren möchten. Ziel ist es, Innovationen voranzutreiben, die Wertschöpfung zu erhöhen und die ländliche Entwicklung zu fördern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen für förderfähige Kooperationsvorhaben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Thüringen. Die Förderung zielt darauf ab, Synergien zu schaffen und gemeinsame Lösungen für Herausforderungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zu entwickeln.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Verband in Thüringen ansässig ist.
  • Sie ein Kooperationsprojekt in der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft planen.
  • Ihr Vorhaben die ländliche Entwicklung, Innovation oder Wertschöpfung fördert.
  • Sie Zuschüsse für die Zusammenarbeit in Thüringens Agrarwirtschaft suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Einzelvorhaben ohne Kooperationspartner umsetzen möchten.
  • Ihr Projekt keinen Bezug zur Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft hat.
  • Ihr Unternehmenssitz nicht in Thüringen liegt.
  • Sie ausschließlich eine Finanzierung für laufende Betriebskosten suchen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben, die direkt mit der Umsetzung des Kooperationsprojekts in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Personal, externe Dienstleistungen, Material, Investitionen in Anlagen oder Software, die für das gemeinsame Vorhaben notwendig sind. Eine detaillierte Auflistung der spezifisch förderfähigen Kosten und Ausgabenkategorien finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Thüringen. Es ist entscheidend, dass alle Ausgaben nachvollziehbar sind und dem Projektzweck dienen.

So läuft der Antrag für die Förderung Landwirtschaft Thüringen

  1. Informationsphase – Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Förderrichtlinien und Anforderungen des Programms „Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ in Thüringen.
  2. Projektkonzeption – Entwickeln Sie Ihr Kooperationsprojekt und legen Sie die Ziele, Partner, Maßnahmen und den Finanzierungsplan fest.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Thüringen ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Prüfung und Bescheid – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
  5. Projektdurchführung und Nachweis – Setzen Sie das Projekt gemäß Zuwendungsbescheid um und reichen Sie fristgerecht alle erforderlichen Verwendungsnachweise ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Offizieller Programmname Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Thüringen (i.d.R. TLLLR)
Region Thüringen
Zielgruppe Unternehmen (aller Größen), Verbände und Vereinigungen
Status antragsoffen (laufende Aufrufe prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung Landwirtschaft Thüringen

Wer kann die Förderung Landwirtschaft Thüringen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen, die ihren Sitz in Thüringen haben und Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft planen.

Wie hoch ist die Förderung für Kooperationsprojekte?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht festgelegt. Diese sind den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Thüringen zu entnehmen und können je nach Art des Projekts und des jeweiligen Förderaufrufs variieren. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Was gilt als Maßnahmebeginn bei dieser Förderung?

Der Maßnahmebeginn ist ein kritischer Punkt: Bereits die verbindliche Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die der Umsetzung des Projekts dienen, gilt als Beginn des Vorhabens. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Können auch Einzelbetriebe ohne Kooperationspartner gefördert werden?

Nein, der Programmname „Förderung der Zusammenarbeit“ weist explizit auf den Kooperationsgedanken hin. Diese Förderung richtet sich an gemeinsame Projekte von mindestens zwei Partnern. Für Einzelvorhaben gibt es andere Förderprogramme in Thüringen.

Welche Branchen können von der Förderung profitieren?

Das Programm ist branchenoffen für die Bereiche Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe, sofern sie Kooperationen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen eingehen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.