Digitalbonus Thüringen: Förderung für Ihre Digitalisierung
Wer bekommt was durch den Digitalbonus Thüringen?
Der Digitalbonus Thüringen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen. Das Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft durch die Nutzung digitaler Technologien stärken. Förderfähig sind Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Handel, Handwerk, das Produzierende Gewerbe, Gastgewerbe/Tourismus sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Dazu zählen beispielsweise die Einführung von E-Business-Anwendungen, Cloud-Lösungen, IT-Sicherheitssystemen oder die digitale Transformation von Produktionsabläufen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung, insbesondere die Höhe des Zuschusses, ist den detaillierten Programmrichtlinien zu entnehmen.
- Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Thüringen ansässig ist.
- Sie in Hard- und Software für die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse investieren möchten.
- Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens durch digitale Lösungen verbessern wollen.
- Sie kein KMU sind oder keine Betriebsstätte in Thüringen haben.
- Sie bereits mit dem geplanten Digitalisierungsvorhaben begonnen haben (z. B. Verträge unterschrieben).
- Ihre Investition nicht der Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen dient.
Förderfähige Kosten im Digitalbonus Thüringen
Der Digitalbonus Thüringen unterstützt eine breite Palette von Investitionen, die der digitalen Transformation dienen. Dazu gehören:
- Hardware: Anschaffung von Computern, Servern, Netzwerkkomponenten, Sensoren, Robotik und anderen digitalen Geräten, die für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten notwendig sind.
- Software: Lizenzen für Standardsoftware, Entwicklung von Individualsoftware, Einführung von ERP-, CRM- oder Dokumentenmanagementsystemen (DMS).
- Dienstleistungen: Kosten für externe Beratung, Schulungen zur Implementierung neuer digitaler Systeme, IT-Sicherheitsanalysen und -maßnahmen.
- Cloud-Lösungen: Kosten für die Nutzung von Cloud-basierten Diensten und Infrastrukturen.
Nicht förderfähig sind in der Regel Routineinvestitionen oder der Ersatz von Standard-IT, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem innovativen Digitalisierungsvorhaben stehen. Die genauen Kriterien für die Förderfähigkeit sind in der jeweiligen Richtlinie detailliert beschrieben.
So läuft der Antrag für den Digitalbonus Thüringen
- Informationsphase: Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien des Digitalbonus Thüringen sorgfältig auf spezifische Voraussetzungen, Fristen und förderfähige Maßnahmen.
- Antragsvorbereitung: Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen, wie Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und ggf. Angebote von Dienstleistern oder Lieferanten.
- Antragstellung: Reichen Sie den vollständigen Antrag über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
- Prüfung und Bewilligung: Die Förderstelle prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Digitalisierungsvorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Nachweis über die getätigten Ausgaben und die Projektergebnisse ein.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | gemäß Richtlinie |
| Höchstbetrag | gemäß Richtlinie |
| Fördergeber | Freistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank) |
| Region | Thüringen |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Digitalbonus Thüringen
Wer ist antragsberechtigt für den Digitalbonus Thüringen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Thüringen, die in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen investieren möchten. Dies umfasst eine Vielzahl von Branchen.
Wie hoch ist die Förderung im Digitalbonus Thüringen?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweils aktuellen Richtlinien des Digitalbonus Thüringen zu entnehmen. Diese können je nach Modul oder Förderaufruf variieren. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Was sind typische förderfähige Projekte?
Typische förderfähige Projekte umfassen die Einführung neuer Software (z. B. ERP, CRM), die Anschaffung von spezialisierter Hardware (z. B. für Industrie 4.0), Investitionen in IT-Sicherheit oder die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle. Wichtig ist der Bezug zur Digitalisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Kann der Digitalbonus Thüringen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt aber den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Eine detaillierte Prüfung der Kumulierbarkeit im Einzelfall ist ratsam und in den Richtlinien beschrieben.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer bereits einen Kaufvertrag unterschrieben oder mit dem Projekt begonnen hat, bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf den Digitalbonus Thüringen.
Ähnliche Förderprogramme für Ihre Digitalisierung
Neben dem Digitalbonus Thüringen gibt es weitere Programme, die Digitalisierungsvorhaben unterstützen können. Dazu zählen bundesweite Angebote oder spezielle branchenbezogene Förderungen. Prüfen Sie auch folgende Möglichkeiten:
- Förderung Digitalisierung Mittelstand
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Investitionszuschüsse in Thüringen
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.