EIP-Agri Sachsen: Förderung für Innovationen & Partnerschaften (FRL WIN)
Wer bekommt was bei der EIP-Agri Sachsen Förderung?
Die Richtlinie FRL WIN/2023 Teil B.II.2 fördert Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ressourcenschonende Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG), bestehend aus Landwirtschaftsbetrieben, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die genauen Förderhöhen und Quoten richten sich nach dem jeweiligen Förderaufruf sowie der maßgeblichen Richtlinie.
- Sie ein praxisnahes Innovationsprojekt in der Land- und Forstwirtschaft in Sachsen planen.
- Sie als Partnerschaft (Operationelle Gruppe) aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Praxis kooperieren.
- Ihr Vorhaben die Nachhaltigkeit, Produktivität oder den Wissensaustausch maßgeblich stärkt.
- Es sich um eine reine Standardinvestition ohne Innovationsgehalt handelt.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung keinen Bezug zur sächsischen Agrarwirtschaft hat.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung und Genehmigung begonnen wurde.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden insbesondere Aufwendungen, die im Rahmen der Vorbereitung, Gründung und Durchsetzung von EIP-Agri Innovationsprojekten entstehen. Dazu gehören Geschäftsführungs- und Koordinierungskosten der Operationellen Gruppen, Ausgaben für Studien, Konzepte, Versuche sowie die Erprobung neuer Verfahren in der landwirtschaftlichen Praxis.
Die konkreten förderfähigen Ausgaben sowie die detaillierten Konditionen sind dem jeweils aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen und den Bestimmungen der FRL WIN/2023 zu entnehmen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) / Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Region | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Verbände, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen |
| Status | laufend prüfen (Aufrufsverfahren) |
So läuft die Antragstellung ab
- Bildung einer Operationellen Gruppe: Zusammenschluss der Projektpartner und Ausarbeitung der Projektidee.
- Skizzeneinreichung / Förderaufruf: Einreichung des Projektkonzepts im Rahmen des offiziellen Aufrufs bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank – SAB).
- Formale Antragstellung: Nach positiver Bewertung der Projektskizze erfolgt die Einreichung des vollständigen Förderantrags.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids wird das Innovationsprojekt gestartet und vertragsgemäß umgesetzt.
Unsicher, ob Ihr Projekt in Sachsen förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Übereinstimmung mit der EIP-Agri Sachsen Förderung und vermitteln bei Bedarf erfahrene Förderberater.
Häufige Fragen zur EIP-Agri Sachsen Förderung
Wer ist bei EIP-Agri Sachsen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen, die sich aus Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Beratung sowie Verbänden und Unternehmen aller Größen zusammensetzen.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag bei FRL WIN/2023?
Die Förderquote und der Höchstbetrag sind im allgemeinen Datensatz nicht fest vorgegeben, sondern richten sich spezifisch nach den Vorgaben der jeweiligen Förderaufrufe – siehe Förderrichtlinie.
Können auch Großunternehmen die EIP-Agri Sachsen Förderung nutzen?
Ja, Großunternehmen gehören gemäß der amtlichen Richtlinie explizit zur Zielgruppe, sofern sie Teil der jeweiligen Partnerschaft bzw. Operationellen Gruppe sind.
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Anträgen?
Die Einreichung ist in der Regel an spezifische Förderaufrufe gebunden. Interessierte sollten die aktuellen Stichtage und Aufrufe laufend prüfen – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.