ZIM Innovationsnetzwerke: Förderung für KMU
Wer bekommt was bei ZIM Innovationsnetzwerken?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt über die Programmlinie ZIM Innovationsnetzwerke die strukturierte Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen. Ziel der Maßnahme ist es, Synergien zu nutzen, technologische Entwicklungsrisiken zu teilen und innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zügig am Markt zu etablieren.
- Sie als KMU gemeinsam mit Partnern ein marktnahes Technologieprojekt umsetzen wollen.
- Eine externe oder interne Managementorganisation die Betreuung übernimmt.
- Das Netzwerk aus mindestens sechs mittelständischen Unternehmen besteht.
- Sie ein reines Einzelvorhaben ohne Verbundpartner durchführen möchten.
- Ihr Unternehmen nicht den KMU-Kriterien gemäß EU-Definition entspricht.
- Mit den Netzwerkaktivitäten bereits vor Antragsbewilligung begonnen wurde.
Förderfähige Leistungen und Gegenstand der Förderung
Im Mittelpunkt steht die Förderung von Leistungen des Netzwerkmanagements. Gefördert werden Aufwendungen für Konzeption, Partnerakquise, Organisation der Netzwerktreffen sowie die Ausarbeitung konkreter Forschungs- und Entwicklungsprojekte der beteiligten Partner. Die aus dem Netzwerk hervorgehenden F&E-Vorhaben können im Anschluss separat über die ZIM-Projektförderung bezuschusst werden.
So läuft die Antragstellung für ZIM Innovationsnetzwerke
- Konzeption & Partnerwahl: Ausarbeitung der Netzwerkidee und Einbindung von mindestens sechs mittelständischen Partnern.
- Antragstellung Management: Einreichung des Förderantrags für Managementleistungen bei der zuständigen Projektträgeragentur.
- Netzwerkphase: Durchführung der Phasen 1 und 2 zum Aufbau und Betrieb des Innovationsnetzwerks.
- F&E-Projektanträge: Beantragung spezifischer ZIM-Einzel- oder Kooperationsprojekte durch die jeweiligen Netzwerkmitglieder.
Eckdaten zur Förderung für ZIM Innovationsnetzwerke
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung, Innovation (themenoffen) |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Status | antragsoffen (laufend) |
Prüfen Sie Ihre Netzwerkkonzeption
Sie beabsichtigen ein Innovationsnetzwerk aufzubauen oder suchen passende Verbundpartner? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
Häufige Fragen zu ZIM Innovationsnetzwerken
Wer kann Anträge für ZIM Innovationsnetzwerke stellen?
Antragsberechtigt sind qualifizierte Netzwerkmanagementorganisationen, die das Netzwerk betreuen. Die im Netzwerk zusammenwirkenden Partner müssen überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.
Welche Technologiefelder werden gefördert?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist vollständig themen- und technologieoffen. Maßgebliche Kriterien sind der Innovationsgehalt und das Marktpotenzial der angestrebten Entwicklung.
Wie hoch ist der Zuschuss für ZIM Innovationsnetzwerke?
Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge für Netzwerkmanagement sowie anschließende F&E-Projekte richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen ZIM-Richtlinie des BMWE.
Können internationale Partner im Netzwerk mitwirken?
Ja, in internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken ist die Einbindung ausländischer Partnerunternehmen und Forschungseinrichtungen möglich, um grenzüberschreitende Marktpotenziale zu erschließen.
Weitere passende Förderprogramme
Ergänzend zu den ZIM Innovationsnetzwerken stehen weitere Förderlinien für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Verzeichnis für ZIM Einzelprojekte sowie im Bereich der ZIM Kooperationsprojekte. Fachliche Übersichten bietet zudem unser Ratgeber Forschungsförderung für den Mittelstand.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers (Offizielle Richtlinie im BMWE-Portal).