Land Thüringen (über ESF Plus) laufend prüfen

ESF Plus Fachkräftesicherung Thüringen: Förderung für Weiterbildung und Teilhabe

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ESF Plus Fachkräftesicherung Thüringen bietet Unternehmen jeder Größe und Privatpersonen im Freistaat Zuschüsse für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie zur Frauenförderung. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die genaue Förderhöhe ist der Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was mit der ESF Plus Fachkräftesicherung Thüringen?

Die Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe in Thüringen zielt darauf ab, die regionale Wirtschaft durch qualifizierte Fachkräfte zu stärken und die Chancengleichheit zu fördern. Sie richtet sich an eine breite Palette von Akteuren: sowohl an Unternehmen aller Größenordnungen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, als auch an Privatpersonen, die ihren beruflichen Werdegang durch Weiterbildung vorantreiben möchten.

<p style="Diese Förderung ist ein zentrales Instrument des Freistaats Thüringen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktfähigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die genaue Ausgestaltung der Zuschüsse hängt von den jeweiligen Modulen und Förderaufrufen ab, die in der detaillierten Förderrichtlinie festgelegt sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Thüringen ansässig ist und Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter investieren möchten.
  • Sie als Privatperson in Thüringen eine berufliche Qualifizierung oder Weiterbildung anstreben.
  • Sie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und gesellschaftlichen Teilhabe planen.
  • Sie einem der förderfähigen Branchen wie Dienstleistungen, Handwerk oder produzierendes Gewerbe angehören.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihr Wohnsitz außerhalb Thüringens liegt.
  • Sie ausschließlich Investitionen in Sachanlagen ohne Bezug zu Weiterbildung oder Personalentwicklung planen.
  • Ihr Vorhaben nicht den Zielen der Fachkräftesicherung oder gesellschaftlichen Teilhabe entspricht.

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Die Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe in Thüringen unterstützt eine Vielzahl von Kosten und Maßnahmen, die direkt zur Fachkräftesicherung und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Dazu gehören typischerweise Kosten für:

  • Weiterbildungsmaßnahmen: Gebühren für Kurse, Seminare, Lehrgänge und Zertifizierungen.
  • Personalkosten: Anteile für die Freistellung von Mitarbeitern während der Weiterbildung.
  • Beratungsleistungen: Externe Beratung zur Personalentwicklung und Qualifizierung.
  • Maßnahmen zur Frauenförderung: Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben.
  • Kosten für die Umsetzung von Projekten, die gesellschaftliche Teilhabe fördern.

Wichtig ist, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen und in den jeweiligen Förderaufrufen oder der Richtlinie explizit als förderfähig ausgewiesen sind. Nicht förderfähig sind in der Regel allgemeine Betriebskosten oder Investitionen, die keinen direkten Bezug zur Fachkräftesicherung oder Weiterbildung haben. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie (Stand 2022-07-12).

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung: Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Förderaufrufe des Freistaats Thüringen.
  2. Konzeptentwicklung: Erstellen Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, Kosten und den Zeitplan Ihres Projekts darlegt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über die im jeweiligen Förderaufruf genannten Stellen ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Umsetzung und Nachweis: Führen Sie das Vorhaben gemäß dem bewilligten Antrag durch und dokumentieren Sie alle Ausgaben und Ergebnisse für den Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung Thüringen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Richtlinie
Höchstbetrag siehe Richtlinie
Fördergeber Land Thüringen (über ESF Plus)
Region Thüringen
Status antragsoffen (auf Anfrage prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur ESF Plus Fachkräftesicherung Thüringen

Wer kann die ESF Plus Fachkräftesicherung in Thüringen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Privatpersonen mit Wohnsitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Die Förderung richtet sich an alle Branchen, von Dienstleistungen bis zum produzierenden Gewerbe.

Wie hoch ist die Förderung durch die ESF Plus Fachkräftesicherung?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist der aktuellen Förderrichtlinie sowie den spezifischen Förderaufrufen zu entnehmen. Die Richtlinie sieht Zuschüsse vor, deren Höhe von den jeweiligen Maßnahmen und Zielen abhängt. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung sowie Projekte zur Frauenförderung und zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe. Dies umfasst beispielsweise Kosten für Lehrgänge, Seminare oder Beratungsleistungen zur Personalentwicklung.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine individuelle Prüfung im Vorfeld der Antragstellung ist dringend empfohlen, um Überschreitungen von Beihilfehöchstgrenzen zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits verbindliche Verträge für Ihr Vorhaben geschlossen oder mit der Umsetzung begonnen haben, bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, kann der Anspruch auf Förderung erlöschen. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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