Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) antragsoffen

ZIM FuE Kooperationsprojekte: Förderung für Mittelstand

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung für Unternehmen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bundesweit mit Zuschüssen für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ziel ist es, innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zu entwickeln. Die genaue Förderhöhe für ZIM FuE Kooperationsprojekte ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, themenoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es richtet sich an innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen wollen. Durch die Förderung von ZIM FuE Kooperationsprojekte sollen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen marktreif entwickelt werden. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen als KMU oder Kleinstunternehmen eingestuft ist.
  • Sie ein innovatives Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, das zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führt.
  • Sie bereit sind, das Vorhaben in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung durchzuführen.
  • Ihr Projekt einen deutlichen Innovationsgrad und Marktpotenzial aufweist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie ausschließlich Grundlagenforschung ohne konkreten Bezug zu einer Produkt-/Verfahrensentwicklung betreiben.
  • Ihr Vorhaben bereits begonnen hat (z. B. durch Auftragsvergabe), bevor der Förderantrag gestellt wurde.
  • Sie ein Einzelprojekt ohne Kooperationspartner durchführen möchten (hierfür gibt es andere ZIM-Module).

Förderfähige Kosten

Im Rahmen der ZIM FuE Kooperationsprojekte sind in der Regel Personalkosten, Sachkosten (z. B. Material, Geräte, Lizenzen), Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gutachten, Testreihen) sowie Reisekosten förderfähig, sofern sie direkt dem geförderten FuE-Vorhaben zuzuordnen sind. Auch Kosten für die Erstellung von Prototypen oder Demonstratoren können berücksichtigt werden. Nicht förderfähig sind üblicherweise allgemeine Betriebskosten, Vertriebs- und Marketingkosten oder Investitionen, die nicht direkt dem FuE-Projekt dienen. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie in der aktuellen ZIM-Richtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Projektidee entwickeln & Kooperationspartner finden – Definieren Sie Ihr innovatives FuE-Vorhaben und suchen Sie passende Partner (Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) für die Kooperation.
  2. Antragskonzept erstellen – Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Projekt. Dies umfasst eine Beschreibung des Vorhabens, des Innovationsgrades, des Marktpotenzials, der Arbeitspakete, des Zeitplans und der Kosten.
  3. Antrag einreichen – Der Antrag wird online über das ZIM-Portal bei der zuständigen Projektträgerschaft (AiF Projekt GmbH) eingereicht. Achten Sie auf vollständige und präzise Angaben.
  4. Bewertung & Bewilligung – Ihr Antrag wird fachlich und wirtschaftlich bewertet. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung & Verwendungsnachweis – Nach der Bewilligung können Sie mit dem Projekt starten. Während und nach Abschluss des Projekts sind Zwischen- und Verwendungsnachweise einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten auf einen Blick

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bund (bundesweit)
Status antragsoffen
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Häufige Fragen zu ZIM FuE Kooperationsprojekten

Was ist die ZIM-Kooperationsförderung genau?

Die ZIM-Kooperationsförderung ist ein Modul des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des BMWE. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) umzusetzen, um neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zur Marktreife zu bringen.

Wer kann eine Förderung für ZIM FuE Kooperationsprojekte beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen in Deutschland, die ein FuE-Kooperationsprojekt mit einem oder mehreren weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen planen. Die Kooperation ist ein zentrales Merkmal dieses ZIM-Moduls.

Wie hoch ist die Förderquote bei ZIM FuE Kooperationsprojekten?

Die genaue Förderquote und der maximale Förderbetrag für ZIM FuE Kooperationsprojekte sind in der jeweils aktuellen ZIM-Richtlinie festgelegt. Sie können je nach Art des Kooperationspartners (Unternehmen/Forschungseinrichtung) und der Region variieren. Es handelt sich um einen Zuschuss, der einen Teil der förderfähigen Projektkosten abdeckt.

Was sind typische Stolpersteine bei der ZIM-Antragstellung?

Ein häufiger Stolperstein ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der Antragsstellung. Wenn Sie bereits verbindliche Verträge für Ihr Projekt abgeschlossen haben, bevor der Antrag eingereicht und bewilligt wurde, verlieren Sie in der Regel den Förderanspruch. Auch ein unzureichender Innovationsgrad oder ein fehlendes Marktpotenzial des Vorhabens kann zur Ablehnung führen.

Können ZIM FuE Kooperationsprojekte mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei müssen jedoch die beihilferechtlichen Obergrenzen (z. B. gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) und die spezifischen Kumulierungsregeln der jeweiligen Programme beachtet werden. Eine vorherige Prüfung ist dringend empfohlen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.