Wege zur Innovation Förderung | BMBF Zuschuss
Wer bekommt was bei der Wege zur Innovation Förderung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit dieser Fördermaßnahme Organisationen und Unternehmen, die an europäischen Forschungsvorhaben im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung mitwirken möchten. Das Ziel ist der Abbau von Einstiegshürden sowie die gezielte Unterstützung zukünftiger Antragsteller bei der Konsortiumsbildung, Strategieentwicklung und Antragsstellung auf EU-Ebene.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, welche die Vernetzung und Vorbereitung internationaler Forschungsaktivitäten stärken. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen ebenso wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland.
- Sie ein konkretes Vorhaben in der europäischen Sicherheitsforschung planen.
- Sie Konsortialpartner auf europäischer Ebene suchen oder einbinden wollen.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung in Deutschland ansässig ist.
- Es sich um eine reine Markteinführung ohne Forschungs- oder Vernetzungsbezug handelt.
- Das Vorhaben bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Antragstellung begonnen wurde.
Förderfähige Kosten und Maßnahmen
Gefördert werden notwendige Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Ausarbeitung von EU-Anträgen im Rahmen der Sicherheitsforschung stehen. Dazu zählen typischerweise Personalausgaben für Koordinationsaufgaben, Reisekosten zu internationalen Abstimmungstreffen sowie Aufwendungen für Workshops und Machbarkeitsstudien. Die genaue Abgrenzung der förderfähigen Kosten entnehmen Sie den jeweiligen Bekanntmachungen – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Bekanntmachung prüfen: Prüfen Sie die aktuellen thematischen Aufrufe und Stichtage des BMBF.
- Skizze einreichen: In der Regel erfolgt zunächst die Einreichung einer vertraulichen Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
- Formeller Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, den förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände |
| Status | laufend prüfen (Bekanntmachungen beachten) |
Planen Sie ein Vorhaben in der Forschungsförderung?
Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts unverbindlich prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung im Förderdschungel und ordnen passende Aufrufe für Ihr Unternehmen ein.
Häufige Fragen zum Programm
Wer ist konkret antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (SME/KMU und Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Die spezifischen Quoten und Höchstbeträge sind im Grunddatensatz nicht pauschal beziffert, da sie je nach Zielstellung der einzelnen Förderaufrufe variieren – siehe Förderrichtlinie.
An wen wende ich mich für die Antragstellung?
Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den vom BMBF beauftragten Projektträger, der in der jeweiligen Bekanntmachung genannt ist.
Welche Rolle spielt die europäische Ebene?
Das Programm dient explizit als Brücke zur europäischen Forschung. Geförderte Vorhaben sollen die Erfolgschancen deutscher Akteure bei Horizon Europe und verwandten EU-Sicherheitsforschungsprogrammen nachhaltig steigern.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.