Waldbewirtschaftung Förderung NRW: Zusammenschlüsse
Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in NRW
Mit der Maßnahme zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und private wie kommunale Forstbetriebe. Ziel ist die Stabilisierung der Wälder sowie die Anpassung an den Klimawandel durch gezielte Bewirtschaftungs- und Pflegekonzepte.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Unternehmen der Forstwirtschaft jeglicher Unternehmensgröße – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn jeglicher Maßnahme gestellt werden.
- Sie als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Betrieb in NRW agieren.
- Sie geplante Waldpflegemaßnahmen oder Strukturverbesserungen umsetzen möchten.
- Der Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt ist.
- Ihre Waldflächen außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen.
- Sie mit den Arbeiten oder der Beauftragung bereits begonnen haben.
- Kein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder berechtigter Betrieb vorliegt.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Vorhaben – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung
- Prüfung der Richtlinie: Stimmen Sie das geplante Vorhaben mit den Vorgaben der örtlichen Forstbehörden ab.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag mit allen erforderlichen Nachweisen ein.
- Bewilligung abwarten: Warten Sie den schriftlichen Zuwendungsbescheid ab.
- Maßnahme umsetzen: Führen Sie die Waldpflegemaßnahmen fristgerecht durch.
Unsicher, ob Ihr Forstvorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Waldbewirtschaftung Förderung NRW
Wer ist für die Bewirtschaftungsförderung in NRW antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Vereinigungen sowie Unternehmen der Forstwirtschaft mit Flächen oder Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen.
Welche Förderhöhe oder Förderquote ist möglich?
Die konkreten Quoten und Beträge richten sich nach dem gewählten Teilmodul und den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie – genaue Werte entnehmen Sie den aktuellen Merkblättern.
Darf mit der Maßnahme vor dem Bescheid begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt die Förderung aus. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt und genehmigt werden.
Wie erfolgt die Erstattung der Mittel?
Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Wege der Erstattung als Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 25.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.