Wachstumskredit Bayern (GuW): Mittelstandskredit im Überblick
Wer bekommt was beim Wachstumskredit Bayern?
Die LfA Förderbank Bayern stellt über das Bayerische Mittelstandskreditprogramm (Gründungs- und Wachstumskredit GuW) zinsgünstige Kredite zur Unternehmensfinanzierung bereit. Das Programm richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Bayern. Gefördert werden Vorhaben zur Festigung und Erweiterung der wirtschaftlichen Existenz, darunter Investitionen in Sachanlagevermögen und Betriebsmittel. Die genauen Zinssätze, Höchstbeträge und Laufzeiten sind je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie.
- Sie ein bestehendes KMU oder ein freiberuflich tätiges Unternehmen in Bayern führen.
- Sie Erweiterungs-, Modernisierungs- oder Festigungsinvestitionen planen.
- Sie eine langfristige, zinsgünstige Finanzierung suchen.
- Ihr Betriebssitz außerhalb von Bayern liegt.
- Sie die Umstrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten finanzieren wollen.
- Die Maßnahme bereits vor der Antragstellung vertraglich vereinbart oder begonnen wurde.
Was wird über den Wachstumskredit Bayern gefördert?
Der Zinszuschuss- und Kreditrahmen deckt verschiedene Bereiche der Unternehmensfinanzierung ab. Förderfähig sind typischerweise Vorhaben zur Festigung und Ausweitung der Betriebstätigkeit:
- Anschaffung von Maschinen und Anlagen: Investitionen in moderne Produktionstechnik und Betriebsausstattung.
- Gewerbliche Immobilien: Kauf, Bau oder Modernisierung von betrieblich genutzten Gebäuden.
- Betriebsmittel & Lageraufbau: Finanzierung von laufenden Betriebsmitteln im Rahmen von Wachstumsschritten.
- Übernahme & Beteiligung: Festigung von Unternehmensnachfolgen oder der Erwerb von Geschäftsanteilen.
Der exakte Umfang der Förderfähigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – Details zur Bemessungsgrenze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung
- Finanzierungsbedarf ermitteln: Erstellen Sie einen Investitions- und Finanzierungsplan für Ihr Vorhaben in Bayern.
- Hausbank kontaktieren: Reichen Sie den Antrag für den Wachstumskredit Bayern (GuW) vor Maßnahmebeginn bei Ihrer Hausbank ein. Das Hausbankprinzip gilt verpflichtend.
- Prüfung durch die LfA: Die Hausbank leitet den Antrag zur Bewilligung an die LfA Förderbank Bayern weiter.
- Kreditvertrag schließen & Durchführen: Nach Zusage schließen Sie den Vertrag ab und beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme.
Eckdaten des Programms im Überblick
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | LfA Förderbank Bayern |
| Region | Bayern |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Wachstumskredit Bayern
Wer ist beim Wachstumskredit Bayern antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern.
Wie hoch ist die Förderquote oder Zinsvergünstigung?
Die konkreten Zinskonditionen und Tilgungsvarianten hängen vom gewählten Teilmodul und der aktuellen Kapitalmarktlage ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für den GuW gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt als Beginn.
Welches sind die förderfähigen Kosten?
Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel, Immobilien für die gewerbliche Nutzung sowie Vorhaben zur Unternehmensnachfolge.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.