Land Rheinland-Pfalz laufend prüfen

VV NE-Bahnen Förderung: Eisenbahninfrastruktur RLP

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die VV NE-Bahnen Förderung unterstützt Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bei Investitionen in nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen. Gefördert werden Reaktivierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes durch einen finanziellen Zuschuss. Details zur Förderhöhe sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

VV NE-Bahnen Förderung: Wer bekommt was?

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift finanzielle Unterstützung für die Eisenbahninfrastruktur abseits des getakteten Hauptnetzes. Ziel ist die Stärkung des Schienenverkehrs durch die Erneuerung, Modernisierung oder Wiederinbetriebnahme von Gleisanlagen, Signalanlagen und zugehörigen Betriebsnetzen nicht bundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen).

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen – sowie Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen, die entsprechende Schieneninfrastrukturen in Rheinland-Pfalz betreiben oder entwickeln.

Eignung für Ihr Vorhaben

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Vorhaben an nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen planen.
  • Das Projekt im Bundesland Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.
  • Die Schienenstrecke außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes liegt.
  • Sie als Unternehmen, Kommune oder öffentliche Einrichtung agieren.
✗ Eher nicht, wenn
  • Die Eisenbahninfrastruktur zum bundeseigenen Netz gehört.
  • Das Vorhaben ausschließlich Schieneninfrastrukturen des Rheinland-Pfalz-Taktes betrifft.
  • Mit der Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die zur Ertüchtigung, Erneuerung oder Reaktivierung von Schienenwegen, Bahnhofsanlagen, Verladestationen und betriebsnotwendigen Einrichtungen nicht bundeseigener Bahnen beitragen. Genaue Abgrenzungen der förderfähigen Ausgaben sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.

So läuft der Antrag

  1. Vorhabensplanung & Prüfen der Kriterien – Ermittlung des Investitionsbedarfs für die Schieneninfrastruktur.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn – Einreichen aller Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde in Rheinland-Pfalz.
  3. Bewilligung abwarten – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  4. Umsetzung & Nachweiserbringung – Reaktivierung oder Ertüchtigung durchführen und Verwendungsnachweis einreichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor der behördlichen Genehmigung führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz
Region Rheinland-Pfalz
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur VV NE-Bahnen Förderung

Wer kann die VV NE-Bahnen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) sowie Kommunen und öffentliche Einrichtungen, sofern sie Vorhaben an nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen in Rheinland-Pfalz durchführen.

Welche Infrastrukturen sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen, die außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes liegen. Dazu gehören Gleisanlagen, Verladeeinrichtungen, Signaltechnik und zugehörige Infrastrukturbauten.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Konkrete Angaben zu maximalen Förderquoten und Höchstbeträgen sind in der amtlichen Übersicht nicht pauschal beziffert – siehe Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme (z. B. vor Abschluss von Liefer- oder Bauverträgen) eingereicht und bewilligt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.