Land Schleswig-Holstein laufend prüfen

Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein: Zuschuss

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein fördert ambulante, stationäre sowie sektorenübergreifende Angebote zur Sicherung der Versorgung im Gesundheits- und Sozialbereich. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss für Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Details zu Förderquoten und Höchstbeträgen sind der offiziellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was durch den Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein?

Mit dem Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein stellt das Land finanzielle Mittel bereit, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur in allen Regionen nachhaltig abzusichern. Der Schwerpunkt liegt auf der Vernetzung und Zukunftsfähigkeit medizinischer sowie pflegerischer Infrastrukturen.

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Gefördert werden sowohl Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbände und Vereinigungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Versorgungsangebote im Gesundheits- oder Sozialwesen in Schleswig-Holstein planen.
  • Sie als Kommune, Träger, öffentliche Einrichtung oder Unternehmen agieren.
  • Ihr Projekt zur Stärkung sektorenübergreifender oder lokaler Versorgungsstrukturen beiträgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Antragstellung bereits begonnen wurde.
  • Keine versorgungsrelevante Zielsetzung gemäß der Richtlinie vorliegt.

Förderfähige Maßnahmen und Bereiche

Der Förderbereich umfasst Initiativen in den Sektoren Gesundheit, Soziales und regionale Infrastruktur. Typische Handlungsfelder beinhalten:

  • Ambulante und stationäre Versorgungskonzepte zur Schließung lokaler Versorgungslücken.
  • Sektorenübergreifende Modellprojekte zur engeren Verzahnung von ambulanter und stationärer Medizin.
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Aufrechterhaltung pflegerischer und gesundheitlicher Versorgungsangebote.
  • Innovative Vernetzungs- und Kooperationsansätze von Trägern im Land Schleswig-Holstein.

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhabensplanung & Richtlinienprüfung: Prüfen Sie die spezifischen Vorgaben der aktuellen Richtlinie zum Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein.
  2. Antragsvorbereitung: Erstellen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Finanzierungsplan.
  3. Antragseinreichung: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
  4. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten Sie mit der Realisierung Ihres Projekts.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem offiziellen Maßnahmebeginn. Der Abschluss von Verträgen oder die Vergabe von Aufträgen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Möchten Sie eine Ersteinschätzung für Ihr Vorhaben?

Kostenlose und unverbindliche Prüfung. Wir gleichen Ihr geplantes Gesundheitsprojekt mit aktuellen Förderprogrammen ab.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein

Wer ist für den Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl private Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) als auch Kommunen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhaben im Land Schleswig-Holstein.

Wie hoch ist die maximale Förderquote?

Die Förderhöhe und maximale Quoten sind abhängig von der Art des Projekts und den Einzelbestimmungen der maßgeblichen Förderrichtlinie. Genaue Angaben finden Sie in der offiziellen Programmrichtlinie.

Welche Projekte fallen unter die Förderung?

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Infrastruktur. Hierzu zählen ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Versorgungsangebote.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Als Maßnahmebeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss rechtsverbindlicher Liefer- oder Leistungsverträge.

Weiterführende Programme und Hinweise

Ergänzend zum Versorgungssicherungsfonds Schleswig-Holstein existieren weitere Förderangebote auf Landes- und Bundesebene für soziale und gesundheitliche Infrastrukturprojekte. Informieren Sie sich auch über regionale Programme zur Infrastrukturförderung und Kommunalförderung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.