Verhütungsmittelforschung Förderung: BMBF-Zuschuss Bund
BMBF-Förderung der Verhütungsmittelforschung im Detail
Die Verhütungsmittelforschung Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung im Bereich neuartiger und geschlechtergerechter Verhütungsmethoden gezielt voranzubringen. Antragsberechtigt sind sowohl wissenschaftliche Institute und Hochschulen als auch gewerbliche Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss für förderfähige Projektkosten.
- Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband oder Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsprojekte im Bereich der Verhütungsmittelforschung planen.
- Ihr Vorhaben einen maßgeblichen wissenschaftlichen oder technischen Beitrag zu neuen, sicheren oder geschlechtergerechten Verhütungsmethoden leistet.
- Das Projekt in Deutschland durchgeführt wird.
- Das Forschungsvorhaben bereits vor der formellen Antragstellung begonnen wurde.
- Kein Innovationsgehalt oder F&E-Anteil im Projekt vorliegt.
- Es sich um rein vertriebliche Maßnahmen oder reine Markteinführungen ohne Forschungscharakter handelt.
Förderfähige Kosten und Projektbereiche
Im Rahmen dieser Förderung können in der Regel Personalaufwände, projektbezogene Material- und Sachkosten sowie Instrumenten- und Geräteinvestitionen berücksichtigt werden, soweit sie unmittelbar für das Forschungsvorhaben erforderlich sind. Die konkrete Förderhöhe sowie die maximale Förderquote hängen vom jeweiligen Förderaufruf und der Art der Institution ab – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Verhütungsmittelforschung Förderung
- Projektidee und Richtlinien-Prüfung: Gleichen Sie Ihr Vorhaben mit dem aktuellen Bekanntmachungstext und den spezifischen Anforderungen des BMBF ab.
- Skizzen- beziehungsweise Antragseinreichung: Reichen Sie die geforderten Projektskizzen oder den formgebundenen Förderantrag fristgerecht über das vorgesehene Einreichungssystem ein.
- Bewilligung und Start: Nach positiver Begutachtung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung des Forschungsvorhabens beginnen.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen (alle Größen), Verbände |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Verhütungsmittelforschung Förderung
Wer ist für die Verhütungsmittelforschung Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
Wie hoch ist der Zuschuss bei dieser BMBF-Förderung?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem spezifischen Aufruf und der Art der antragsstellenden Organisation – siehe Förderrichtlinie. Bei Forschungseinrichtungen können die Quoten höher ausfallen als bei gewerblichen Unternehmen.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Förderaufrufe im Rahmen dieses Programms unterliegen in der Regel spezifischen Einreichungsfristen für Skizzen und Anträge. Prüfen Sie den aktuellen Frist-Status direkt im jeweiligen Aufruf.
Welche Schwerpunkte stehen im Fokus der Förderung?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neuartige biologische, medizinische oder technologische Ansätze zur Verhütung für alle Geschlechter untersuchen oder bestehende Methoden weiterentwickeln.
Was passiert, wenn das Projekt bereits gestartet wurde?
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Anträge müssen vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen eingereicht und bewilligt sein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.