Umbau Tierhaltung Förderung: Investive Vorhaben (2024–2030)
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Mit der Förderung des Umbaus der Tierhaltung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bei der Umstellung auf besonders tiergerechte Haltungsformen. Das Förderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Der Zuschuss dient der Teilfinanzierung von baulichen Investitionen und technischen Anlagen.
- Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen in Deutschland führen
- Sie investive Maßnahmen für eine tiergerechtere Haltung planen
- Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- Die bauliche Maßnahme bereits vor Antragstellung vertraglich vergeben wurde
- Ihr Betrieb nicht der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft angehört
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden investive Maßnahmen, die der qualitativen Weiterentwicklung der Nutztierhaltung dienen. Konkrete Förderfähigkeiten, etwaige Obergrenzen sowie individuelle Zuschussquoten sind in den entsprechenden Modulen der Förderrichtlinie festgelegt. Die konkreten Beträge entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.
So läuft die Antragstellung
- Prüfung der Förderkriterien – Abgleich der geplanten Investition mit der BMEL-Richtlinie.
- Antragseinreichung – Einreichung aller geforderten Unterlagen vor Beginn des Vorhabens.
- Bewilligung abwarten – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden.
- Verwendungsnachweis – Nachweis der fristgerechten Mittelverwendung gemäß Bestimmungen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst, Kleine, Mittlere und Großunternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Umbau Tierhaltung Förderung
Wer ist für das Programm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen aller Größenklassen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des investiven Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt die Förderung in der Regel aus.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Gefördert werden investive Vorhaben sowie technische und bauliche Anpassungen für eine besonders tiergerechte Haltung gemäß BMEL-Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.