TSDR Förderung Schleswig-Holstein: Ihr Zuschuss für Innovation
Wer bekommt die TSDR Förderung Schleswig-Holstein?
Die Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR) in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, die Sichtbarkeit und den Transfer innovativer Technologien zu fördern. Wenn Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Verband eine neue Technologie entwickelt hat und diese auf nationalen oder internationalen Messen und Ausstellungen präsentieren möchte, kann dieses Programm die passende Unterstützung bieten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen genaue Höhe und Quote der jeweiligen Förderrichtlinie entnommen werden müssen, da diese nicht pauschal festgelegt sind.
- Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein führen.
- Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule, öffentliche Einrichtung oder Verband agieren.
- Ihr Vorhaben die Präsentation innovativer Technologien auf Messen oder Ausstellungen umfasst.
- Sie in den Branchen Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Projekt keine direkte Technologiepräsentation auf einer Messe oder Ausstellung beinhaltet.
- Ihr Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein liegt.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die TSDR Förderung Schleswig-Holstein unterstützt in der Regel Kosten, die direkt mit der Darstellung und Präsentation von Technologien auf Messen und Ausstellungen verbunden sind. Dies kann beispielsweise Standmiete, Standbau, Transportkosten für Exponate oder Kosten für Marketingmaterialien umfassen, die speziell für die Präsentation der Technologie entwickelt wurden. Da der amtliche Datensatz keine spezifischen Angaben zu Förderhöhen oder -quoten enthält, sind diese der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Es ist essenziell, dass alle Ausgaben klar dem geförderten Vorhaben zugeordnet werden können und den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
So läuft der Antrag für die TSDR Förderung Schleswig-Holstein
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie der TSDR auf der Website der Förderdatenbank des Bundes oder des zuständigen Landesministeriums, um alle Details zu Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und Antragsfristen zu erfahren.
- Antragstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Nachweise zur Innovationshöhe Ihrer Technologie. Kontaktieren Sie bei Bedarf die zuständige Bewilligungsstelle für eine Vorabklärung.
- Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht bei der im Programm genannten Bewilligungsstelle ein. Achten Sie darauf, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt und alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind.
- Prüfung und Bescheid – Nach Einreichung wird Ihr Antrag geprüft. Bei positivem Entscheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genauen Förderkonditionen festlegt.
- Projektdurchführung und Nachweis – Führen Sie das Vorhaben gemäß dem Zuwendungsbescheid durch und dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
Eckdaten der Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | antragsoffen (laufend prüfen) |
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Häufige Fragen zur TSDR Förderung Schleswig-Holstein
Wer kann die TSDR Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (kleine, Kleinst- und mittlere), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die innovative Technologien präsentieren möchten.
Was wird durch die TSDR gefördert?
Die Richtlinie fördert die Darstellung und Präsentation von Technologien auf Messen und Ausstellungen, um den Technologietransfer zu unterstützen und den Standort Schleswig-Holstein zu stärken.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Im amtlichen Datensatz sind keine spezifischen Angaben zu Förderhöhen oder -quoten enthalten. Diese Informationen müssen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie der Technologiestandortdarstellungsrichtlinie entnommen werden.
Ist die Kumulierung mit anderen Förderungen möglich?
Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln der TSDR und der anderen Programme ab. Im Allgemeinen ist eine Kumulierung unter Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen und der De-minimis-Verordnung möglich. Eine Prüfung im Einzelfall ist dringend angeraten.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben (z.B. durch Auftragserteilung oder Vertragsunterzeichnung) beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder die Nichterfüllung der Zielgruppenkriterien können zur Ablehnung führen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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