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Transfer Bonus Berlin: Technologie-, Wissens- und Designtransfer

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Transfer Bonus Berlin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin, die Projekte im Bereich Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamificationtransfer umsetzen möchten. Das Programm bietet einen Zuschuss zur Förderung von Forschung und Innovation. Die genaue Förderhöhe und -quote sind abhängig vom jeweiligen Modul und der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was durch den Transfer Bonus Berlin?

Der Transfer Bonus ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das darauf abzielt, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken. Im Fokus stehen Projekte, die den Transfer von Wissen, Technologien, Designkompetenzen oder Gamification-Ansätzen in die Unternehmen ermöglichen. Dies kann die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Designagenturen umfassen, um neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu entwickeln. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen genaue Konditionen wie Höhe und Quote in den spezifischen Modulen der Förderrichtlinie festgelegt sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Berlin ansässig ist.
  • Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen (KMU) führen.
  • Sie ein Innovationsprojekt im Bereich Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamificationtransfer planen.
  • Ihr Vorhaben dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor oder der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Berlin registriert ist.
  • Sie kein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen sind (z. B. Großunternehmen).
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zu Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamificationtransfer hat.
  • Sie bereits mit dem Projekt begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.

Was sind förderfähige Kosten?

Der Transfer Bonus Berlin bezuschusst in der Regel Ausgaben, die direkt mit dem Transfervorhaben in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für externe Dienstleistungen, die von Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder spezialisierten Agenturen erbracht werden. Auch Personalkosten für die Bearbeitung des Projekts im Unternehmen können förderfähig sein. Die genauen förderfähigen Kostenarten und deren Anerkennung sind detailliert in den jeweiligen Modulen der Förderrichtlinie beschrieben, die Sie auf der Website des Fördergebers finden.

So läuft der Antrag

  1. Informieren und Richtlinie prüfen – Machen Sie sich mit den aktuellen Modulen und Bedingungen des Transfer Bonus Berlin vertraut.
  2. Projektkonzept entwickeln – Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept Ihres Transfervorhabens, das Ziele, Maßnahmen, Zeitplan und Kosten umfasst.
  3. Antrag einreichen – Füllen Sie die Antragsunterlagen aus und reichen Sie diese fristgerecht beim zuständigen Fördergeber ein.
  4. Prüfung und Bescheid – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektumsetzung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie das Projekt gemäß Antrag um und reichen Sie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Transfer Bonus Berlin

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Berlin
Region Berlin
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zum Transfer Bonus Berlin

Wer kann den Transfer Bonus Berlin beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin. Dies umfasst Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Modul des Transfer Bonus Berlin und den spezifischen Projektkosten ab. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Was gilt als Maßnahmebeginn?

Als Maßnahmebeginn zählt jede verbindliche Bestellung, Beauftragung oder vertragliche Verpflichtung, die das Vorhaben betrifft. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt und bewilligt sein, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Kann der Transfer Bonus mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Welche Branchen profitieren besonders?

Das Programm ist branchenoffen für das produzierende Gewerbe, den Dienstleistungssektor und die Kultur- und Kreativwirtschaft. Besonders profitieren Unternehmen, die innovative Ansätze aus Forschung, Design oder Gamification in ihre Geschäftsprozesse integrieren möchten.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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