Thüringer Mikrodarlehen: Kredit für KMU & Gründer in Thüringen
Wer bekommt das Thüringer Mikrodarlehen?
Das Förderprogramm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie bestehende Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Thüringen. Gefördert werden Vorhaben der Unternehmensfinanzierung und Festigung in allen zugelassenen Branchen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Freien Berufen.
- Sie in Thüringen ein Unternehmen gründen oder festigen möchten.
- Ihr Betrieb als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft ist.
- Sie eine Kreditfinanzierung für Ihr Investitions- oder Festigungsvorhaben suchen.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Thüringen durchgeführt wird.
- Ihr Unternehmen die KMU-Grenzwerte der EU überschreitet.
- Die geplante Maßnahme vor Antragstellung bereits begonnen wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Kriterien
Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Vorhaben im Rahmen von Existenzgründungen sowie Festigungsmaßnahmen bestehender Betriebe. Förderfähig sind Investitionen und betriebliche Aufwendungen gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie. Die konkreten Kredithöhen, Zinssätze und Laufzeiten variieren – siehe Förderrichtlinie des Landes Thüringen.
So läuft der Antrag für das Thüringer Mikrodarlehen
- Vorbereitung & Beratung: Erstellen Sie einen schlüssigen Businessplan bzw. Nachweis zum Festigungsvorhaben.
- Antragstellung: Reichen Sie den Kreditantrag bei der zuständigen Stelle in Thüringen ein, bevor Sie verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge eingehen.
- Prüfung & Bewilligung: Nach positiver Prüfung erfolgt die Kreditzusage und Auszahlung.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & Festigung |
| Förderhöhe / Quote | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Thüringen |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Kleinstunternehmen, kleine & mittlere Unternehmen (KMU) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Thüringer Mikrodarlehen
Wer kann das Thüringer Mikrodarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller zugelassenen Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Welche Konditionen und Kreditbeträge gelten?
Die Kredithöhe sowie die Zinssätze richten sich nach der Ausgestaltung der aktuellen Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie des Landes Thüringen.
Darf das Vorhaben vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Förderrechtlich gilt der Grundsatz, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Abschluss rechtsverbindlicher Liefer- oder Leistungsverträge gestellt werden muss.
Welche Branchen sind förderfähig?
Gefördert werden Betriebe aus dem Handwerk, Handel, Dienstleistungssektor, Gastgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft, produzierenden Gewerbe sowie Freie Berufe.
Ähnliche Förderprogramme in Thüringen
Neben dem Mikrodarlehen existieren weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Gründer. Prüfen Sie auch regionale Investitionszuschüsse oder bundesweite Kreditprogramme der KfW für Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.