Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3): Beteiligung für Start-ups
Der Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3) ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Sachsens. Ziel ist es, vielversprechende Technologieunternehmen in ihrer Frühphase zu unterstützen und ihnen das nötige Kapital für Entwicklung und Wachstum zur Verfügung zu stellen. Als Beteiligungsfinanzierung richtet sich der Fonds an Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial und skalierbaren Geschäftsmodellen, die in Sachsen ansässig sind.
Wer bekommt eine Beteiligung vom TGFS 3?
Die Beteiligungsfinanzierung durch den TGFS 3 Sachsen richtet sich an:
- Technologieorientierte Start-ups: Junge Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen.
- Kleine und kleinste Unternehmen (KMU): Mit Sitz in Sachsen, die sich in einer Wachstumsphase befinden oder ein neues, innovatives Vorhaben planen.
- Existenzgründerinnen und -grründer: Die den Schritt in die Selbstständigkeit mit einem technologiebasierten Konzept wagen.
Der Fokus liegt auf Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, technologiebasierten Dienstleistungen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, sofern ein deutlicher Technologiebezug und Innovationsgrad vorhanden ist.
- Ihr Unternehmen in Sachsen ansässig ist und ein technologiebasiertes Geschäftsmodell verfolgt.
- Sie als Start-up oder junges kleines/kleinstes Unternehmen Kapital für Wachstum oder Markteintritt benötigen.
- Sie eine Beteiligungsfinanzierung suchen, die über reines Fremdkapital hinausgeht.
- Ihr Vorhaben dem produzierenden Gewerbe, technologiebasierten Dienstleistungen oder der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen ist.
- Ihr Unternehmen kein klares Technologie- oder Innovationspotenzial aufweist.
- Sie kein Wachstumskapital, sondern eine reine Finanzierung für laufende Kosten suchen.
- Ihr Unternehmenssitz nicht im Freistaat Sachsen ist.
- Sie bereits ein etabliertes Großunternehmen sind.
Förderfähige Kosten und Beteiligungshöhe
Da der TGFS 3 Sachsen eine Beteiligungsfinanzierung ist, gibt es keine klassische „Förderquote“ im Sinne eines Zuschusses. Stattdessen beteiligt sich der Fonds direkt am Unternehmen und stellt Kapital für dessen Entwicklung bereit. Die Höhe der Beteiligung ist im amtlichen Datensatz nicht fixiert und hängt von der Bewertung des Vorhabens, dem Kapitalbedarf und dem individuellen Geschäftsmodell ab. Typischerweise werden solche Beteiligungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung, den Aufbau von Produktionskapazitäten, Markteintrittsstrategien oder die Skalierung des Geschäftsmodells eingesetzt. Detaillierte Informationen zur Beteiligungshöhe und den Konditionen finden Sie in den aktuellen Richtlinien des Fonds.
So läuft der Antrag für den TGFS 3 Sachsen
Der Antragsprozess für eine Beteiligung durch den TGFS 3 Sachsen ist in der Regel mehrstufig und beginnt mit einer Kontaktaufnahme und der Einreichung eines Businessplans. Hier eine vereinfachte Darstellung:
- Kontaktaufnahme & Erstgespräch: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Fondsmanagement auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und die grundsätzliche Passfähigkeit zu prüfen.
- Einreichung Businessplan & Due Diligence: Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan, der Ihr Geschäftsmodell, Ihr Team, Ihren Markt, Ihre Finanzplanung und Ihr Wachstumspotenzial darlegt. Es folgt eine umfassende Prüfung (Due Diligence) durch das Fondsmanagement.
- Verhandlung & Beteiligungsvertrag: Bei positivem Ergebnis werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
- Kapitalbereitstellung & Begleitung: Nach Vertragsabschluss wird das Kapital bereitgestellt und das Fondsmanagement begleitet Ihr Unternehmen aktiv bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie.
Eckdaten zum Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3)
| Förderart | Beteiligung |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | TGFS Management GmbH |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend |
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Häufige Fragen zum Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3)
Wer kann eine Beteiligung vom TGFS 3 beantragen?
Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und kleinste Unternehmen mit Sitz in Sachsen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle entwickeln oder skalieren möchten.
Welche Branchen werden durch den TGFS 3 gefördert?
Der Fonds richtet sich an Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, technologiebasierten Dienstleistungen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, sofern ein klarer Technologie- und Innovationsbezug besteht.
Wie hoch ist die Beteiligung des TGFS 3?
Die Höhe der Beteiligung ist im amtlichen Datensatz nicht pauschal festgelegt. Sie richtet sich nach dem individuellen Kapitalbedarf, der Bewertung des Unternehmens und dem Potenzial des Vorhabens. Details hierzu sind in den aktuellen Förderrichtlinien zu finden.
Kann der TGFS 3 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Beteiligungsfinanzierungen lassen sich oft gut mit anderen Förderinstrumenten, wie beispielsweise Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten, kombinieren. Die genauen Kumulierungsmöglichkeiten sollten individuell mit dem Fondsmanagement oder einem Förderberater geklärt werden, um beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung beim TGFS 3?
Typische Ablehnungsgründe können ein unzureichender Innovationsgrad, fehlendes Wachstumspotenzial, ein nicht überzeugender Businessplan oder ein nicht passendes Team sein. Auch ein fehlender Technologiebezug oder der Unternehmenssitz außerhalb Sachsens können zur Ablehnung führen.
Ähnliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben
Neben dem TGFS 3 Sachsen gibt es weitere Programme, die technologieorientierte Unternehmen und Start-ups in Sachsen unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen oder weitere regionale Innovationsförderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Eine umfassende Prüfung Ihres Vorhabens kann weitere passende Optionen aufzeigen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.