Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB Bürgschaft Thüringen)
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Wenn tragfähige Geschäftskonzepte oder Investitionsvorhaben in Thüringen an fehlenden Sicherheiten gegenüber der Hausbank zu scheitern drohen, greifen die Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Förderbank übernimmt einen Teil des Kreditrisikos, um den Zugang zu erforderlichen Fremdkapitalmitteln zu ermöglichen. Das Programm richtet sich sowohl an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an Großunternehmen sowie Freiberufler und Existenzgründende.
- Sie eine Existenzgründung, Festigung oder Investition in Thüringen planen.
- Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, aber ausreichende Banksicherheiten fehlen.
- Sie eine Risikoentlastung für Ihre Hausbank zur Kreditgewährung benötigen.
- Ihr Unternehmenssitz oder Investitionsort außerhalb Thüringens liegt.
- Sie einen direkten Barzuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung suchen.
- Das Vorhaben wirtschaftlich nicht tragfähig oder sanierungsunfähig ist.
Voraussetzungen für die TAB Bürgschaft Thüringen
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Existenzgründung, Festigung sowie allgemeine Unternehmensfinanzierung. Die Bürgschaft dient als Ersatz oder Ergänzung für fehlende Kreditsicherheiten bei der Hausbank. Voraussetzung für die Ausreichung ist eine positive Tragfähigkeitsbeurteilung des Vorhabens durch die Thüringer Aufbaubank sowie die Hausbank. Die genauen Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge sind je nach Modul und Vorhaben individuell geregelt – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag
- Erstgespräch mit der Hausbank: Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf einer Ausfallbürgschaft mit Ihrem Kreditinstitut.
- Antragstellung über die Hausbank: Der Antrag auf die Bürgschaft wird im Hausbankverfahren vor Vorhabenbeginn bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht.
- Prüfung und Bewilligung: Die Aufbaubank prüft die Tragfähigkeit und entscheidet über die Bürgschaftsübernahme.
- Kreditauszahlung: Nach Bewilligung stellt die Hausbank die Kreditmittel unter Einbeziehung der Bürgschaft bereit.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderbereich | Existenzgründung & Festigung, Unternehmensfinanzierung |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Region | Thüringen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen (FAQ) zur TAB Bürgschaft Thüringen
Wer ist für die Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk sowie Existenzgründende mit Vorhaben im Freistaat Thüringen. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen.
Welche Vorhaben werden über das TAB-Bürgschaftsprogramm abgesichert?
Abgesichert werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Festigungsmaßnahmen sowie Existenzgründungen, sofern ausreichende Hausbanksicherheiten fehlen.
Wie hoch ist die maximale Bürgschaftsquote?
Die konkrete Bürgschaftsquote und der Höchstbetrag hängen vom gewählten Bürgschaftsmodul und dem Finanzierungszweck ab – nähere Angaben entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag erfolgt vor Vorhabenbeginn im Hausbankverfahren. Die Hausbank reicht die Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank ein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.