Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

START-interaktiv Förderung: BMBF-Zuschuss für Innovationen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die START-interaktiv Förderung des BMBF unterstützt Vorhaben im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Förderhöhe und Förderquote – siehe Förderrichtlinie).

Wer bekommt was? Redaktionelle Einordnung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Initiative START-interaktiv risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) im Bereich Mensch-Technik-Interaktion. Ziel ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen für Gesundheit, Pflege und Lebensqualität nachhaltig zu beschleunigen.

Gefördert werden Konsortien und Einzelvorhaben aus der Wirtschaft sowie aus Wissenschaft und Forschung. Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen konkrete Förderquote und Maximalsumme je nach Aufruf und Antragstellerstruktur variieren (Details – siehe Förderrichtlinie).

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie interaktive Technologien im Bereich Gesundheit oder Lebensqualität entwickeln.
  • Ihr Vorhaben eine hohe Innovationshöhe und wissenschaftlich-technisches Risiko aufweist.
  • Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland ansässig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Standard-IT-Projekte ohne Forschungscharakter handelt.
  • Das Projekt bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
  • Keine Verwertungsstrategie oder Marktpotenziale nachgewiesen werden können.

Förderfähige Kosten und Gegenstand

Im Rahmen der BMBF-Förderung können im Regelfall projektbezogene Personalausgaben beziehungsweise -kosten, Sachmittel, Geräteinvestitionen sowie Reisekosten bezuschusst werden. Nicht förderfähig sind regelmäßige Betriebs- und Verwaltungskosten, die außerhalb des konkreten Forschungsprojekts anfallen.

So läuft der Antrag

  1. Projektskizze einreichen: Erstellung und Einreichung einer prägnanten Skizze gemäß den aktuellen Bekanntmachungsunterlagen.
  2. Bewertung & Aufforderung: Nach positiver Begutachtung erfolgt die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.
  3. Formalantrag stellen: Ausarbeitung des detaillierten Förderantrags (über easy-Online).
  4. Bewilligung & Projektstart: Erhalt des Zuwendungsbescheids und Start des Vorhabens.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag bzw. reichen Sie die Unterlagen fristgerecht ein, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Das Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen vor dem offiziellen Vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. dem Zuwendungsbescheid führt zum Verlust der Förderfähigkeit.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit (Deutschland)
Status Laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur START-interaktiv Förderung

Wer kann einen Antrag bei START-interaktiv stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Welche Themenbereiche werden gefördert?

Gefördert werden Projekte zu interaktiven Technologien im Kontext von Gesundheit, Pflege, Lebensqualität sowie angrenzenden Feldern wie Digitalisierung und Mobilität.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die konkrete Förderquote und die maximale Zuschusshöhe hängen vom jeweiligen Förderaufruf sowie der Art der Organisation ab – nähere Angaben entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Konsortium mitwirken?

KMU-Beteiligungen sind in vielen Aufrufen des BMBF besonders erwünscht, um den Praxistransfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung zu stärken.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 12.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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