Land Berlin / Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz laufend prüfen

SolarPLUS Berlin: Zuschuss für Photovoltaik & Speicher

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm SolarPLUS Berlin gewährt Zuschüsse für Solaranlagen, Photovoltaik-Erweiterungen und Stromspeicher im Land Berlin. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Privatpersonen, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Die Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem gewählten Modul gemäß Förderrichtlinie. Anträge müssen zwingend vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

Wer bekommt was? Einordnung zu SolarPLUS Berlin

Mit dem Programm SolarPLUS unterstützt das Land Berlin die Beschleunigung des Solarausbaus im Stadtgebiet. Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung von Solarenergie und zur Steigerung der Energieeffizienz. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie große Unternehmen, Privatpersonen, Verbände und öffentliche Einrichtungen.

Da die konkrete Förderhöhe und die jeweiligen Förderquoten je nach Fördermodul und Antragstellung variieren, finden sich die spezifischen Obergrenzen direkt in der jeweiligen Förderrichtlinie. Der Fördergeber vergibt die Mittel als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Solar- oder Photovoltaikprojekt auf dem Gebiet des Landes Berlin planen
  • Sie als Unternehmen, Verein, öffentliche Einrichtung oder Privatperson agieren
  • Die Maßnahme noch nicht begonnen wurde
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb Berlins umgesetzt wird
  • Bereits Liefer- oder Leistungsverträge vor Antragstellung abgeschlossen wurden
  • Die Richtlinienvorgaben des spezifischen Moduls nicht erfüllt werden

Voraussetzungen für die SolarPLUS Berlin Förderung

Gefördert werden Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz mit Fokus auf Solar-Infrastruktur. Dazu zählen je nach Fördermodul Planungsleistungen, Errichtungsmaßnahmen sowie ergänzende Systemkomponenten. Die genauen förderfähigen Ausgaben sowie eventuelle Bagatellgrenzen sind der aktuellen Programmrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Vorhabensplanung und Angebotseinholung: Ermitteln Sie den Investitionsbedarf und holen Sie entsprechende Vergleichsangebote ein.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein, bevor Sie Verträge unterzeichnen oder Aufträge erteilen.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Führen Sie das Projekt gemäß Bewilligung durch und reichen Sie den Nachweis über die getätigten Investitionen ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor der Antragstellung gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Berlin / Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Region Berlin
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Privatpersonen, Verbände, öffentliche Einrichtungen
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Häufige Fragen zu SolarPLUS Berlin

Wer ist bei SolarPLUS Berlin antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Privatpersonen, Vereine, Verbände sowie öffentliche Einrichtungen im Land Berlin.

Wie hoch ist die Förderung durch SolarPLUS Berlin?

Die konkrete Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul. Details entnehmen Sie bitte direkt der aktuellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag für SolarPLUS Berlin gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn.

Welche Branchen werden gefördert?

Das Programm richtet sich unter anderem an Dienstleistungsunternehmen sowie weitere berechtigte Akteure mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.