SGFFG Förderung: Zuschüsse für das Schienengüterfernverkehrsnetz sichern
Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) ist ein zentrales Instrument des Bundes, um die Infrastruktur für den Schienengüterverkehr in Deutschland zu stärken. Es richtet sich an alle Unternehmen, die in die Errichtung, den Ausbau oder die Instandhaltung von Schienenwegen und den dazugehörigen Anlagen investieren. Ziel ist es, die Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene zu unterstützen und damit einen Beitrag zu Klimaschutz und Verkehrsentlastung zu leisten. Die **SGFFG Förderung** erfolgt in Form von Zuschüssen und wird durch das BMWE verwaltet.
- Sie planen Investitionen in die Schieneninfrastruktur (z. B. Gleise, Weichen, Signaltechnik).
- Ihr Unternehmen ist im Bereich Dienstleistungen tätig und trägt zur Schienenlogistik bei.
- Sie möchten die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs stärken.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Schieneninfrastruktur hat.
- Sie eine Förderung für den reinen Erwerb von Schienenfahrzeugen ohne Infrastrukturbezug suchen.
- Ihr Projekt auf den Personenverkehr ausgerichtet ist.
Förderfähige Kosten der SGFFG Förderung
Grundsätzlich sind alle Kosten förderfähig, die unmittelbar mit der Errichtung, dem Ausbau oder der Instandhaltung des Schienengüterfernverkehrsnetzes in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in Gleisanlagen, Weichen, Signal- und Sicherungstechnik, Oberleitungen, aber auch Planungs- und Genehmigungskosten. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
So läuft der Antrag
- Informieren Sie sich: Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen der SGFFG Förderung auf der Webseite des BMWE.
- Konzept erstellen: Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die geplanten Maßnahmen, die Kosten und den Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs darlegt.
- Antrag einreichen: Füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht beim zuständigen Fördermittelgeber ein.
- Bewilligung abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Eckdaten der SGFFG Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMWE |
| Region | Bund |
| Status | antragsoffen |
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Häufige Fragen zur SGFFG Förderung
Was ist das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)?
Das SGFFG ist ein Bundesgesetz, das die Förderung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur für den Güterfernverkehr regelt. Es dient dazu, die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs zu erhöhen und so einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz zu leisten.
Wer kann die SGFFG Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die im Bereich Dienstleistungen tätig sind und entsprechende Investitionen in die Schieneninfrastruktur planen oder durchführen.
Welche Projekte werden durch das SGFFG gefördert?
Gefördert werden Projekte, die sich auf die Errichtung, den Ausbau oder die Instandhaltung des Schienengüterfernverkehrsnetzes beziehen. Dies umfasst Maßnahmen an Gleisanlagen, Weichen, Signaltechnik und weiteren infrastrukturrelevanten Komponenten.
Wie hoch ist die Förderung durch das SGFFG?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und richten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie und dem spezifischen Vorhaben. Eine konkrete Bezifferung ist ohne Prüfung der Richtlinie nicht möglich.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung der SGFFG Förderung?
Die Antragstellung für die SGFFG Förderung ist derzeit laufend möglich. Es gibt keine festen Stichtage, jedoch sollten Sie immer die aktuelle Richtlinie auf mögliche Änderungen prüfen.
Kann die SGFFG Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO). Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall ist zwingend erforderlich.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.07.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.