Schiffs-CIRR-Programm: Zinsrisiko absichern beim Schiffsbau
Mit dem Schiffs-CIRR-Programm unterstützt der Bund Unternehmen beim Bau von Seeschiffen, indem er das Zinsrisiko für die Refinanzierung von CIRR-Krediten absichert. Diese Gewährleistungen sind entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Werften und Schiffsbauer im internationalen Vergleich zu stärken. Das Programm ist als Garantie konzipiert und hilft, Finanzierungskosten kalkulierbar zu machen.
- Sie ein Unternehmen sind, das in den Bau von Seeschiffen investiert.
- Sie CIRR-Kredite zur Finanzierung Ihrer Schiffsbauprojekte nutzen.
- Sie das Zinsrisiko Ihrer Refinanzierung absichern möchten.
- Ihr Unternehmen von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen reicht.
- Sie keine CIRR-Kredite für den Schiffsbau benötigen.
- Sie eine direkte Investitionsförderung oder einen Zuschuss suchen.
- Ihr Vorhaben nicht den Bau von Seeschiffen betrifft.
- Sie bereits vor Antragstellung verbindliche Verträge geschlossen haben (Maßnahmebeginn).
Was sind förderfähige Kosten?
Da es sich um eine Garantie zur Absicherung des Zinsrisikos handelt, sind hier keine direkten „förderfähigen Kosten“ im Sinne eines Investitionszuschusses relevant. Stattdessen bezieht sich die Förderfähigkeit auf die Kredite selbst, deren Zinsrisiko abgesichert werden soll. Die genauen Konditionen und die Abdeckung der Zinsrisiken sind in der Richtlinie zum Schiffs-CIRR-Programm detailliert beschrieben. Es geht um die Zinsdifferenz zwischen dem CIRR-Zinssatz und dem Refinanzierungszinssatz der Bank.
So läuft der Antrag
- Information und Beratung – Informieren Sie sich umfassend über die Richtlinien des Schiffs-CIRR-Programms und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre Hausbank oder einen spezialierten Förderberater für eine Ersteinschätzung.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Dies beinhaltet in der Regel detaillierte Informationen zum Schiffsbauprojekt, zur Finanzierungsstruktur und den CIRR-Krediten.
- Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird durch den Fördergeber geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid über die Übernahme der Gewährleistung.
- Vertragsabschluss – Nach der Bewilligung werden die entsprechenden Verträge zur Absicherung des Zinsrisikos geschlossen.
Eckdaten zum Schiffs-CIRR-Programm
| Förderart | Garantie |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bund (BMWE) |
| Region | Sonstige (Aussenwirtschaft) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum Schiffs-CIRR-Programm
Wer kann das Schiffs-CIRR-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe – von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen – die im Bereich Schiffbau tätig sind und CIRR-Kredite zur Finanzierung ihrer Projekte nutzen. Die Förderung zielt auf die Absicherung des Zinsrisikos dieser Kredite ab.
Was genau wird durch die Garantie abgedeckt?
Die Garantie des Bundes deckt das Zinsrisiko ab, das bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Seeschiffen entsteht. Sie gleicht die Zinsdifferenz zwischen dem CIRR-Zinssatz und dem Refinanzierungszinssatz der beteiligten Banken aus und macht die Finanzierung dadurch kalkulierbarer.
Gibt es eine maximale Förderhöhe oder -quote?
Das Schiffs-CIRR-Programm ist als Garantie zur Zinsabsicherung konzipiert, nicht als direkter Zuschuss mit einer festen Förderquote oder einem Höchstbetrag im klassischen Sinne. Die genaue Höhe der Absicherung und die damit verbundenen Konditionen richten sich nach dem individuellen Finanzierungsvorhaben und den detaillierten Vorgaben der Förderrichtlinie. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich; bitte prüfen Sie die aktuelle Richtlinie.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderprogrammen unterliegt stets den beihilferechtlichen Vorgaben der EU. Ob und inwieweit das Schiffs-CIRR-Programm mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies hängt von der Art der anderen Förderung und deren beihilferechtlicher Grundlage ab. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fördergeber ist hier ratsam.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Grund für die Ablehnung von Anträgen ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“. Wenn Sie bereits vor der offiziellen Antragstellung und der Bewilligung des Programms verbindliche Verträge für Ihr Schiffsbauprojekt abgeschlossen oder mit dem Bau begonnen haben, kann dies zum vollständigen Ausschluss von der Förderung führen. Achten Sie daher unbedingt darauf, den Antrag fristgerecht und vor jeglichem Projektstart einzureichen.
Ähnliche Förderprogramme für den Schiffbau und die Aussenwirtschaft
Neben dem Schiffs-CIRR-Programm gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen im Bereich Aussenwirtschaft und Investitionen. Dazu gehören beispielsweise Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen), die ebenfalls vom Bund angeboten werden, oder spezifische Investitionszuschüsse für innovative Projekte im maritimen Sektor. Es lohnt sich, auch die Programme der KfW und der Landesförderbanken zu prüfen, die allgemeine Unternehmensfinanzierungen oder Digitalisierungsvorhaben unterstützen können. Unsere Redaktion hilft Ihnen gerne, die für Sie passenden Programme zu identifizieren.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 18.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.