Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie: Bürgschaft in MV

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht Unternehmen bei Restrukturierungen die Absicherung von Krediten durch Ausfallbürgschaften. Antragsberechtigt sind Firmen aller Größenklassen – siehe Förderrichtlinie bezüglich individueller Betragsobergrenzen.

Die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie unterstützt gewerbliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, aber ein tragfähiges Sanierungskonzept vorweisen können. Die Bürgschaft dient als Kreditsicherheit gegenüber Kreditinstituten, wenn marktübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang bereitstehen. Die Details zu Konditionen und Kredithöhen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall gemäß Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Betrieb eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern hat
  • Ein fundiertes Sanierungs- und Restrukturierungskonzept vorliegt
  • Fehlende Kreditsicherheiten die Finanzierung erschweren
✗ Eher nicht, wenn
  • Keine Aussicht auf nachhaltige Sanierung besteht
  • Das Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern liegt
  • Der Kredit ohne Restrukturierungskonzept vergeben werden soll

Förderfähige Maßnahmen und Kreditzwecke

Gefördert wird die Absicherung von Krediten, die im Rahmen von Sanierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen vergeben werden. Dazu zählen Kredite zur Finanzierung notwendiger Betriebsmittel sowie Investitionen, die der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen.

So läuft die Antragstellung für die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

  1. Erstellung des Sanierungskonzepts: Ausarbeitung eines aussagekräftigen Konzepts zur Wiederherstellung der Rentabilität.
  2. Einbindung der Hausbank: Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die hausbankführende Stelle oder direkt in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes.
  3. Prüfung und Entscheidung: Bewertung des Antrags und Prüfung des Restrukturierungsplans.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Reichen Sie den Antrag auf Ausfallbürgschaft unbedingt vor der verbindlichen Kreditübernahme bzw. dem Maßnahmebeginn ein. Nachträgliche Absicherungen bereits gewährter Kredite sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Förderart Bürgschaft
Förderbereich Unternehmensfinanzierung
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen
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Häufige Fragen zur Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Wer ist über die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen) aus Branchen wie dem verarbeitenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Konditionen und Quoten gelten für die Bürgschaft?

Die genaue Bürgschaftsquote und Höchstbeträge sind im amtlichen Stammdatensatz nicht als Pauschalwert fixiert – siehe Förderrichtlinie für die jeweiligen konditionellen Einzelheiten.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn bzw. vor Abschluss der entsprechenden Kreditvereinbarung gestellt werden.

Können Unternehmen aller Branchen die Bürgschaft beantragen?

Ja, gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus Dienstleistung, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.