Rückgarantien Bund Länder: Finanzierung durch Bürgschaften sichern
Wer bekommt was durch Rückgarantien des Bundes und der Länder?
Die Rückgarantien des Bundes und der Länder sind ein zentrales Instrument, um die Finanzierung von Unternehmen in Deutschland zu erleichtern. Sie richten sich an alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie an Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Das Programm deckt ein breites Spektrum an Branchen ab, darunter Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe. Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu notwendigen Krediten und Betriebsmitteln zu sichern, insbesondere wenn Sie nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen.
Die Förderung erfolgt nicht direkt als Zuschuss, sondern als Garantie. Dies bedeutet, dass der Bund und die Länder einen Teil des Risikos übernehmen, das Kreditinstitute oder Bürgschaftsbanken bei der Vergabe von Krediten eingehen. Diese Absicherung ermöglicht es den Finanzierungspartnern, Ihnen Kredite zu gewähren, die sonst aufgrund mangelnder Sicherheiten nicht möglich wären. Eine konkrete Förderhöhe oder -quote ist dabei nicht festgelegt, da die Garantie individuell im Rahmen der Finanzierungsanfrage greift und sich nach dem zu besichernden Kreditvolumen richtet. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie.
- Sie als Unternehmen oder Existenzgründer eine Finanzierung benötigen.
- Ihnen bankübliche Sicherheiten für einen Kredit fehlen.
- Sie in einer der abgedeckten Branchen tätig sind (Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, produzierendes Gewerbe).
- Sie bundesweit eine Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen.
- Sie einen direkten Investitionszuschuss oder eine direkte Liquiditätshilfe suchen.
- Ihr Finanzierungspartner keine Bürgschaften oder Garantien akzeptiert.
- Sie bereits über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen.
Förderfähige Kosten und Absicherungsumfang
Die Rückgarantien des Bundes und der Länder sichern in erster Linie Kredite und Darlehen ab, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen. Dies können Investitionskredite für Maschinen, Anlagen oder Immobilien sein, aber auch Betriebsmittelkredite zur Deckung laufender Kosten oder zur Finanzierung von Warenbeständen. Der Fokus liegt auf der Besicherung von Fremdkapitalfinanzierungen.
Was genau durch eine Rückgarantie abgedeckt werden kann, hängt von der jeweiligen Finanzierungsanfrage und den spezifischen Bedingungen der Bürgschaftsbanken und Kreditinstitute ab. Die Garantie dient dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren, sodass dieser Ihnen die benötigten Mittel zur Verfügung stellen kann. Es gibt keine festen Quoten oder Höchstbeträge, die direkt an Sie ausgezahlt werden; stattdessen wird das Risiko eines Kredites anteilig abgesichert. Details hierzu werden im individuellen Antragsverfahren geklärt und sind den spezifischen Richtlinien der beteiligten Bürgschaftsbanken zu entnehmen.
So läuft der Antrag für Rückgarantien
Der Antragsprozess für Rückgarantien des Bundes und der Länder ist in der Regel indirekt und erfolgt über Ihre Hausbank oder eine Bürgschaftsbank. Hier ist ein typischer Ablauf:
- Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank – Besprechen Sie Ihren Finanzierungsbedarf mit Ihrer Hausbank. Falls diese Sicherheiten benötigt, die Sie nicht stellen können, wird sie gegebenenfalls eine Bürgschaft ins Spiel bringen.
- Antrag bei einer Bürgschaftsbank – Wenn Ihre Hausbank eine Bürgschaft benötigt, stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Diese prüft Ihr Vorhaben und Ihre Bonität.
- Bürgschaftsbank beantragt Rückgarantie – Im Falle einer Zusage durch die Bürgschaftsbank beantragt diese die Rückgarantie bei den zuständigen Stellen des Bundes oder der Länder.
- Zusage und Finanzierung – Nach Erhalt der Rückgarantie durch die Bürgschaftsbank kann Ihre Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen abschließen.
Eckdaten der Rückgarantien des Bundes und der Länder
| Förderart | Garantie |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bund und Länder |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend |
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Häufige Fragen zu Rückgarantien des Bundes und der Länder
Wer ist antragsberechtigt für Rückgarantien?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen – von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen – sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Deutschland. Das Programm steht branchenübergreifend zur Verfügung, insbesondere im Dienstleistungssektor, Gastgewerbe, Handel, Handwerk und produzierenden Gewerbe.
Wie hoch ist die Absicherung durch Rückgarantien?
Die Höhe der Absicherung hängt vom individuellen Finanzierungsbedarf und den Konditionen der Bürgschaftsbanken ab. Es gibt keine pauschale Förderquote oder einen Höchstbetrag, da es sich um eine indirekte Absicherung von Krediten handelt. Die genaue Höhe wird im Einzelfall geprüft und ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Kann ich Rückgarantien mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Die Kumulierung von Rückgarantien mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch von den spezifischen Beihilferegelungen der einzelnen Programme ab. Da Rückgarantien primär der Risikominimierung für Kreditgeber dienen, ergänzen sie oft andere Finanzierungshilfen. Eine individuelle Prüfung im Vorfeld ist ratsam.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist eine unzureichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens oder des Unternehmens selbst, trotz fehlender Sicherheiten. Auch ein bereits begonnener Maßnahmebeginn vor Antragsstellung kann zum Ausschluss führen. Es ist wichtig, das Geschäftskonzept überzeugend darzulegen und den Antrag frühzeitig zu stellen.
Ähnliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen
Neben den Rückgarantien des Bundes und der Länder gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Unternehmensfinanzierung zu sichern:
- KfW-Unternehmerkredit: Ein zinsgünstiger Kredit für Investitionen und Betriebsmittel.
- Bürgschaften der Bürgschaftsbanken: Direkte Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Investitionszuschüsse: Direkte finanzielle Hilfen für bestimmte Investitionsvorhaben.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.