RISA-Förderung Versickerung in Hamburg: Ihr Zuschuss für nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung
Die RISA-Förderung Versickerung in Hamburg ist ein umfassendes Programm, das darauf abzielt, die Regenwasserbewirtschaftung in der Hansestadt nachhaltig zu gestalten. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und der Bedeutung eines gesunden Wasserkreislaufs unterstützt die Stadt Hamburg mit diesem Zuschuss private und gewerbliche Akteure bei der Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen. Dies kann von der Entsiegelung von Flächen über den Bau von Mulden bis hin zu komplexeren Systemen reichen. Ziel ist es, die natürliche Versickerung zu fördern, die Kanalisation zu entlasten und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
- Sie ein Unternehmen, Verband oder eine Privatperson in Hamburg sind.
- Sie planen, Maßnahmen zur Regenwasserversickerung umzusetzen.
- Ihr Vorhaben den Umwelt- und Naturschutz in Hamburg fördert.
- Sie die städtische Infrastruktur entlasten möchten.
- Ihr Projekt außerhalb Hamburgs liegt.
- Sie bereits mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen haben.
- Ihr Vorhaben keine direkten Vorteile für die Regenwasserbewirtschaftung bietet.
- Sie keine konkreten Pläne für Versickerungsmaßnahmen haben.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Die RISA-Förderung Versickerung unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung. Dazu gehören unter anderem die Entsiegelung von Flächen, der Bau von Versickerungsmulden, Rigolen oder Teichen sowie die Installation von Gründächern, die zur Retention und Versickerung beitragen. Auch Projekte, die sich mit der Verbesserung der Wassergüte oder der Schaffung von Retentionsräumen befassen, können förderfähig sein. Die genauen förderfähigen Kosten und die Höhe des Zuschusses variieren je nach Art und Umfang des Vorhabens. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2025-09-16).
Typischerweise umfassen förderfähige Kosten die direkten Investitionen in Baumaßnahmen, Material und die notwendige Planung. Nicht förderfähig sind in der Regel laufende Betriebskosten oder Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden.
So läuft der Antrag für die RISA-Förderung Versickerung
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben auf der Website der Förderdatenbank des Bundes oder der zuständigen Hamburger Behörde.
- Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Versickerungsprojekt, das die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan und eine Kostenschätzung umfasst.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Hamburg ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
- Umsetzung & Nachweis – Setzen Sie das Projekt gemäß dem bewilligten Antrag um und reichen Sie anschließend die notwendigen Verwendungsnachweise ein.
Eckdaten der RISA-Förderung Versickerung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Hamburg |
| Region | Hamburg |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur RISA-Förderung Versickerung
Wer kann die RISA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Verbände, Vereinigungen sowie Privatpersonen, die ein förderfähiges Projekt in Hamburg umsetzen möchten.
Was wird genau gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Regenwasserversickerung und -bewirtschaftung, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, die Infrastruktur verbessern und städtebauliche Ziele unterstützen. Dies umfasst Maßnahmen wie Entsiegelung, Bau von Versickerungsanlagen oder Gründächer.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Sie variieren je nach Art und Umfang des Projekts. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden. Beihilferechtliche Obergrenzen sind dabei stets zu beachten.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.
Ähnliche Programme und weiterführende Informationen
Neben der RISA-Förderung Versickerung gibt es in Hamburg und auf Bundesebene weitere Programme, die den Umwelt- und Klimaschutz sowie die nachhaltige Infrastrukturentwicklung unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Energieeffizienz oder zur Förderung von Gründächern. Wir empfehlen Ihnen, auch die folgenden thematisch verwandten Programme zu prüfen:
- Förderung Gründächern Hamburg (Link zu einem fiktiven, ähnlichen Programm)
- Klimaschutz und Innovation Hamburg (Link zu einem fiktiven, ähnlichen Programm)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.