Land Sachsen-Anhalt laufend prüfen

Richtlinie Forst Sachsen-Anhalt: Naturnahe Waldbewirtschaftung & Wegebau

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Über die Richtlinie Forst Sachsen-Anhalt erhalten Waldbesitzende, Unternehmen und Kommunen finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Gefördert werden naturnahe Waldbewirtschaftung, die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen sowie der forstwirtschaftliche Wegebau in Sachsen-Anhalt. Die genauen Förderhöhen und Quoten richten sich nach der jeweiligen Maßnahme – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was über die Richtlinie Forst Sachsen-Anhalt?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die nachhaltige und ökologische Entwicklung der heimischen Wälder. Mit der Richtlinie Forst 2019 werden gezielt Investitionen in zukunftsfähige Forststrukturen und die Anpassung an den Klimawandel gefördert.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Unternehmen der Forstbranche, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände mit Waldflächen in Sachsen-Anhalt. Förderfähig sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Waldflächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften oder verwalten.
  • Sie Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung planen.
  • Sie Waldbewirtschaftungspläne ausarbeiten oder Wegebaumaßnahmen umsetzen wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihre Forstflächen außerhalb von Sachsen-Anhalt liegen.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
  • Es sich um Bauvorhaben ohne forstwirtschaftlichen Bezug handelt.

Förderfähige Maßnahmen und Bausteine

Das Förderprogramm gliedert sich in drei zentrale Förderschwerpunkte:

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung: Maßnahmen zur Entwicklung standortgerechter Mischwälder, Schutz und Pflege von Waldökosystemen sowie bodenschonende Holzernteverfahren.
  • Waldbewirtschaftungspläne: Erstellung, Überarbeitung und fachliche Ausarbeitung von forstlichen Betriebsgutachten und Bewirtschaftungsplänen für ein nachhaltiges Waldmanagement.
  • Forstwirtschaftlicher Wegebau: Grundhafter Neubau, Instandsetzung und Ausbau von Forstwirtschaftswegen zur Absicherung der Bewirtschaftung und des Waldschutzes.

So läuft die Antragstellung

  1. Förderberechtigung prüfen: Klären Sie, welche Teilmaßnahme für Ihren Forstbetrieb infrage kommt und welche Antragsunterlagen gefordert sind.
  2. Antrag vor Maßnahmebeginn einreichen: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt ein.
  3. Bewilligungsbescheid abwarten: Beginnen Sie erst nach Erhalt des Bescheids oder nach schriftlich erteilter Genehmigung mit der Umsetzung.
  4. Verwendungsnachweis führen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Nachweise zur Auszahlung des Zuschusses ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Maßnahme – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Richtlinie Forst Sachsen-Anhalt

Wer ist für die Richtlinie Forst Sachsen-Anhalt antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Vereine und Verbände mit Waldflächen in Sachsen-Anhalt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen von der konkreten Teilmaßnahme (z. B. Wegebau, Waldbewirtschaftungsplan oder naturnahe Waldbewirtschaftung) ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Werden auch Wegebaumaßnahmen im Wald gefördert?

Ja, die Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen gehört zu den zentralen Fördergegenständen dieser Richtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.