Richtlinie Außenwirtschaftsförderung Thüringen: Zuschuss für Messen & Export
Wer bekommt was über die Förderrichtlinie?
Die Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen richtet sich an wirtschaftlich tätige Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe. Gefördert werden Vorhaben der internationalen Markterschließung, insbesondere die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Die genauen Zuwendungshöhen und Förderquoten hängen vom gewählten Modul ab – Details entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.
- Sie als Thüringer Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen auf internationalen Märkten etablieren möchten.
- Sie eine Teilnahme an Fachmessen oder Ausstellungen planen.
- Sie den Antrag rechtzeitig vor der verbindlichen Anmeldung oder Beauftragung stellen.
- Ihr Betriebssitz oder Ihre Betriebsstätte nicht in Thüringen liegt.
- Die Maßnahme bereits vertraglich vereinbart oder begonnen wurde.
- Es sich um rein regionale oder lokale Vertriebsmaßnahmen ohne Auslandsbezug handelt.
Förderfähige Kosten und Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung werden typischerweise Aufwendungen bezuschusst, die in direktem Zusammenhang mit der Erschließung neuer Märkte im Ausland stehen. Hierzu zählen beispielsweise Standmieten, Standbau, Messemedien, Dolmetscherleistungen oder projektspezifische Beratungsleistungen. Genaue Höchstgrenzen und erstattungsfähige Positionen sind je nach Förderaufruf und Richtlinienstand geregelt – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag ab
- Vorhabensplanung: Ermitteln Sie den Auslandsbedarf und berechnen Sie die kalkulierten Ausgaben für Messe oder Exportmaßnahme.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Thüringer Aufbaubank) vor Eingehen von Verpflichtungen ein.
- Prüfung & Bewilligung: Nach positiver Bescheid-Erteilung können Sie Messeplätze buchen oder Dienstleister beauftragen.
- Durchführung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, um die Auszahlung der Zuschüsse zu veranlassen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank / Land Thüringen |
| Region | Thüringen |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Richtlinie Außenwirtschaftsförderung
Wer ist im Freistaat Thüringen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen, darunter Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen aus Handel, Dienstleistungen, Handwerk, Freien Berufen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.
Welche Messevorhaben werden bezuschusst?
In der Regel werden Beteiligungen an internationalen Fachmessen und Ausstellungen im In-und Ausland gefördert, die der Erschließung neuer Exportmärkte dienen. Details regelt die jeweilige Förderrichtlinie.
Kann der Antrag nach der Messeanmeldung gestellt werden?
Nein. Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn (z. B. vor der verbindlichen Standbuchung oder Auftragsvergabe) eingereicht werden. Bereits getätigte Anmeldungen schließen eine Förderung in der Regel aus.
Wie hoch sind Förderquote und Maximalbetrag?
Die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge hängen vom jeweiligen Teilmodul ab – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 25.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.