Resiliente Versorgung Förderung: BMBF Zivile Sicherheit
Wer bekommt was bei der Forschungsförderung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der zivilen Sicherheitsforschung inter- und transdisziplinäre Forschungsvorhaben. Ziel ist die Stärkung der Versorgungssicherheit in Krisenlagen durch sektorübergreifende Lösungsansätze. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
- Sie in einem Verbundprojekt an zivilen Sicherheitskonzepten forschen.
- Ihr Vorhaben sektorübergreifende Ansätze für kritische Versorgungsstrukturen entwickelt.
- Sie als KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland ansässig sind.
- Es sich um rein kommerzielle Produktentwicklungen ohne Forschungscharakter handelt.
- Das Projekt keinen klaren Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung aufweist.
- Das Vorhaben bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden Personal- und Sachkosten sowie projektbezogene Investitionen, die für die Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich sind. Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen und förderfähigen Ausgaben werden für die jeweiligen Module in der maßgeblichen Förderrichtlinie geregelt – siehe Förderrichtlinie.
Voraussetzungen für die Resiliente Versorgung Förderung und Antragsablauf
- Bekanntmachung und Skizzeneinreichung: Einreichung einer mehrstufigen Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger im Rahmen spezifischer Aufrufe.
- Bewertung durch Gutachter: Fachliche Evaluierung der eingereichten Skizzen hinsichtlich Innovationsgehalt, Verwertbarkeit und Beitrag zur zivilen Sicherheit.
- Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Skizzenbewertung Aufforderung zur Vorlage des förmlichen Antrags.
- Bewilligung und Start: Erteilung des Zuwendungsbescheids und Beginn der Projektarbeit.
Eckdaten des Förderprogramms im Überblick
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | je nach Aufruf/Akteur – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMBF / Projektträger |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | KMU, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen (stichtagbezogene Aufrufe) |
Unsicher, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist?
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir gleichen Ihr Vorhaben mit aktuellen BMBF-Aufrufen ab und unterstützen bei der Einordnung.
Häufige Fragen zur Resiliente Versorgung Förderung
Wer ist bei diesem BMBF-Programm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände in Deutschland.
Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?
Die genaue Förderhöhe und die Förderquote hängen vom jeweiligen Förderaufruf und der Art der beteiligten Organisation ab – siehe Förderrichtlinie.
Können Einzelprojekte gefördert werden?
Der Schwerpunkt der Sicherheitsforschung liegt in der Regel auf Verbundprojekten, in denen Wissenschaft, Praxis und Industrie eng zusammenarbeiten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen stichtagbezogener Bekanntmachungen. Vor dem offiziellen Bewilligungsbescheid bzw. der Genehmigung darf nicht mit dem Projekt begonnen werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.