Wirtschaftsministerium Saarland / Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) laufend prüfen

Regionales Förderprogramm Saarland: Zuschuss für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Regionales Förderprogramm Saarland bietet finanzielle Unterstützung als Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Die genaue Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben – detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte direkt der offiziellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Regionales Förderprogramm Saarland?

Das Regionales Förderprogramm Saarland richtet sich an rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Saarland. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung und Infrastruktur. Die Hilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU der gewerblichen Wirtschaft im Saarland betreiben
  • Sie Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung oder Infrastruktur umsetzen
  • Der Antrag vor dem offiziellen Maßnahmebeginn eingereicht wird
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Schwellenwerte überschreitet (Großunternehmen)
  • Das Vorhaben außerhalb des Saarlandes liegt
  • Sie bereits vor der Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen haben

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereich Regionalförderung, Infrastruktur
Förderhöhe / Quote siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Saarland
Zielgruppe KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen)
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhaben vorbereiten: Projektumfang, Kosten- und Finanzierungsplan gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie aufstellen.
  2. Antrag einreichen: Den Förderantrag vollständig vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle im Saarland einreichen.
  3. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt der Bewilligung oder einer ausdrücklichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns Aufträge vergeben.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Verträge abschließen oder Aufträge vergeben. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer gilt im Saarland als antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Saarland. Gefördert werden unter anderem Branchen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe sowie Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderquote bzw. Maximalförderung?

Die konkreten Förderquoten und Maximalbeträge hängen von den spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Aufrufe ab – siehe Förderrichtlinie des Saarlandes.

Welche Schwerpunkte werden unterstützt?

Der Schwerpunkt liegt auf investiven Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung und Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft.

Kann nach Maßnahmebeginn noch ein Antrag gestellt werden?

Nein. Anträge müssen zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen eingereicht und genehmigt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.