Land Sachsen-Anhalt ausgelaufen

Regionale ländliche Entwicklung: Förderung in Sachsen-Anhalt (Ausgelaufen)

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Richtlinien zur Regionalen ländlichen Entwicklung (RELE 2014-2020) förderten vielfältige Projekte in Sachsen-Anhalt. Das Zuschussprogramm richtete sich an Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereinigungen sowie Privatpersonen. Ziel war die Stärkung der ländlichen Infrastruktur und Wirtschaft. Das Programm ist inzwischen ausgelaufen, eine Neuauflage oder Anschlussförderung ist derzeit nicht bekannt.

Die Richtlinien zur Regionalen ländlichen Entwicklung (RELE 2014-2020) waren ein wichtiges Instrument zur Stärkung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt. Dieses Zuschussprogramm unterstützte eine breite Palette von Vorhaben, von Infrastrukturprojekten über landwirtschaftliche Entwicklungen bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden. Da das Programm ausgelaufen ist, sollten Interessenten, die ähnliche Vorhaben planen, die aktuellen Förderdatenbanken auf neue oder vergleichbare Programme prüfen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie in der Vergangenheit ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt realisieren wollten.
  • Ihr Vorhaben die regionale Wirtschaft oder Infrastruktur im ländlichen Gebiet verbessert hätte.
  • Sie als Unternehmen, Kommune, Verband oder Privatperson in Sachsen-Anhalt ansässig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie aktuell ein neues Projekt zur Förderung einreichen möchten (das Programm ist ausgelaufen).
  • Ihr Vorhaben nicht den Zielen der ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt entsprochen hätte.
  • Ihr Projekt außerhalb Sachsen-Anhalts angesiedelt ist.

Förderfähige Kosten und Projekte

Die Richtlinien zur Regionalen ländlichen Entwicklung (RELE 2014-2020) umfassten ein breites Spektrum an förderfähigen Kosten, die typischerweise im Zusammenhang mit Projekten der Infrastruktur, Landwirtschaft und regionalen Entwicklung standen. Dazu gehörten Investitionen in Baumaßnahmen, Maschinen und Anlagen, Digitalisierungslösungen sowie Beratungsleistungen. Die genaue Höhe der förderfähigen Kosten und die jeweiligen Quoten waren jedoch stark modulabhängig und in den detaillierten Förderrichtlinien festgelegt. Da das Programm ausgelaufen ist, können keine konkreten Zahlen mehr genannt werden.

So lief der Antrag

Der Antragsprozess für die Regionale ländliche Entwicklung war in der Regel mehrstufig. Zunächst musste ein formeller Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Diesem Antrag waren detaillierte Projektbeschreibungen, Kostenkalkulationen und Nachweise der Förderfähigkeit beizufügen. Nach einer Prüfung und positiven Bewertung erfolgte der Zuwendungsbescheid. Es war entscheidend, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Programmname Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014-2020)
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Privatpersonen
Status ausgelaufen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Regionalen ländlichen Entwicklung

Wer war antragsberechtigt für die RELE-Förderung?

Antragsberechtigt waren Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereinigungen sowie Privatpersonen, deren Vorhaben in Sachsen-Anhalt angesiedelt war und den Zielen der ländlichen Entwicklung diente.

Wie hoch war die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die Förderquote und der Höchstbetrag waren nicht pauschal festgelegt, sondern hingen von dem jeweiligen Modul oder der spezifischen Maßnahme innerhalb der Richtlinien RELE 2014-2020 ab. Konkrete Details hierzu waren in den jeweiligen Förderrichtlinien zu finden.

Welche Art von Projekten wurde durch die Regionale ländliche Entwicklung unterstützt?

Die Förderung umfasste Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Regionalförderung. Dazu zählten beispielsweise Investitionen zur Verbesserung der Dorfentwicklung, der lokalen Grundversorgung oder der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit.

Ist das Programm Regionale ländliche Entwicklung noch aktiv?

Nein, die Richtlinien zur Regionalen ländlichen Entwicklung (RELE 2014-2020) sind mit dem Ende des Förderzeitraums 2014-2020 ausgelaufen. Aktuell gibt es keine direkte Fortsetzung unter diesem Namen. Es empfiehlt sich, die Förderdatenbank des Bundes nach neuen Programmen für ländliche Entwicklung zu durchsuchen.

Ähnliche Programme für Ihre Region

Obwohl die Richtlinien zur Regionalen ländlichen Entwicklung (RELE 2014-2020) ausgelaufen sind, gibt es in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene weiterhin Programme zur Stärkung des ländlichen Raums, der Infrastruktur oder der Landwirtschaft. Prüfen Sie beispielsweise die Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder spezifische Landesprogramme für die ländliche Entwicklung. Auch die KfW bietet Kredite für Investitionen im ländlichen Bereich an.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.