REGIO AKTIV Verbundausbildung: Förderung der Ausbildungsqualität in Sachsen-Anhalt
Das Programm „REGIO AKTIV Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND)“ des Landes Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung, um die betriebliche Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist es, die Ausbildungsinhalte an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Ausbildungsbereitschaft sowie -qualität in der Region zu stärken. Unternehmen jeder Größe, Bildungseinrichtungen und Verbände können sich für diese Zuschüsse bewerben.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungseinrichtung in Sachsen-Anhalt ansässig ist.
- Sie die Qualität Ihrer betrieblichen Ausbildung durch innovative Konzepte steigern möchten.
- Sie Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen im Bereich Ausbildung anstreben.
- Sie neue Ausbildungsmodelle entwickeln oder bestehende verbessern wollen.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt liegt.
- Sie lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen der Ausbildung erfüllen möchten.
- Sie keine konkreten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Ausbildung planen.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die REGIO AKTIV Verbundausbildung bezuschusst in der Regel Kosten, die direkt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität verbunden sind. Dazu können Personal- und Sachkosten für die Entwicklung von Curricula, die Qualifizierung von Ausbildungspersonal, die Implementierung neuer Lernmethoden oder die Organisation von Verbundausbildungsmodellen gehören. Da die konkreten Förderhöhen und -quoten nicht pauschal festgelegt sind, müssen diese den detaillierten Programmrichtlinien entnommen werden.
So läuft der Antrag
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und die spezifischen Aufrufe für die REGIO AKTIV Verbundausbildung.
- Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die geplanten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und die erwarteten Ergebnisse beschreibt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Sachsen-Anhalt ein.
- Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Maßnahmen und reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.
Eckdaten zum Programm REGIO AKTIV Verbundausbildung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Sachsen-Anhalt |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | antragsoffen (Fristen beachten) |
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Häufige Fragen zur REGIO AKTIV Verbundausbildung
Wer ist antragsberechtigt für die REGIO AKTIV Verbundausbildung?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Programm richtet sich branchenübergreifend an das produzierende Gewerbe, Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Kultur- & Kreativwirtschaft sowie Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Die konkrete Höhe der Zuschüsse und die Förderquoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern ergeben sich aus den jeweiligen Modulen und den aktuellen Förderrichtlinien. Förderfähig sind in der Regel Kosten, die direkt der Verbesserung der Ausbildungsqualität und -attraktivität dienen, wie Personal- und Sachkosten für die Entwicklung und Umsetzung von Ausbildungskonzepten.
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Das Programm ist grundsätzlich antragsoffen. Es können jedoch spezifische Förderaufrufe mit eigenen Fristen veröffentlicht werden. Es ist daher unerlässlich, die aktuellen Bekanntmachungen und Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt aufmerksam zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen.
Kann die REGIO AKTIV Verbundausbildung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber stets den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsvorschriften der einzelnen Programme entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall und eine Abstimmung mit der Bewilligungsstelle sind dringend empfohlen, um eine Überförderung auszuschließen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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