Quantum Future Professionals: BMBF-Förderung für Quantentechnologien
Förderprogramm Quantum Future Professionals: Wer bekommt was?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm Quantum Future Professionals Vorhaben zur Qualifizierung, Nachwuchsförderung und Netzwerkbildung im Zukunftsfeld der Quantentechnologien. Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in ganz Deutschland.
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Da sich Förderquoten und maximale Zuwendungssummen je nach spezifischem Förderaufruf und Antragstellerkategorie unterscheiden, sind die genauen finanziellen Konditionen direkt der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung Nachwuchs im Bereich Quantentechnologie ausbilden oder vernetzen wollen.
- Ihr Projektvorhaben bundesweit ausgerichtet ist und innovative Qualifizierungskonzepte verfolgt.
- Sie das Vorhaben noch nicht gestartet haben und eine fristgerechte Antragstellung beim BMBF planen.
- Das Vorhaben bereits begonnen wurde (Maßnahmebeginn erfolgt).
- Es sich um rein kommerzielle Produktentwicklungen ohne Qualifizierungs- oder Forschungsbezug handelt.
- Kein Bezug zu Quantentechnologien oder der Förderung von Fachkräften gegeben ist.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Ausgaben
Im Rahmen der Bekanntmachungen zu Quantum Future Professionals werden in der Regel Maßnahmen zur Gewinnung, Aus- und Weiterbildung sowie Vernetzung von Fachkräften und akademischem Nachwuchs in den Quantentechnologien unterstützt. Förderfähig sind typischerweise:
- Personalaufwände für wissenschaftliche und technische Projektmitarbeitende.
- Aufwendungen für Workshops, Akademien, Netzwerkevents und Nachwuchswettbewerbe.
- Material- und Sachkosten, die unmittelbar mit dem geförderten Qualifizierungs- oder Forschungsvorhaben zusammenhängen.
- Veranstaltungs- und Reisespesen im Rahmen der Förderbekanntmachung.
Die exakte Abgrenzung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist an den jeweiligen Förderaufruf gebunden – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
Das Antragsverfahren erfolgt beim BMBF bzw. dem beauftragten Projektträger in der Regel mehrstufig oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Bekanntmachung:
- Prüfung des Förderaufrufs: Prüfen Sie die aktuellen Einreichungsfristen und spezifischen Schwerpunkte der Richtlinie.
- Erstellung und Einreichung der Projektskizze: In der ersten Phase wird meist eine prägnante Skizze beim zuständigen Projektträger eingereicht.
- Förmliche Antragstellung: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines ausführlichen förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Bewilligung und Projektstart: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
Eckdaten zur BMBF-Förderung Quantum Future Professionals
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenspezifisch |
| Förderquote | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMBF |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zu Quantum Future Professionals
Wer ist bei Quantum Future Professionals antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote ist im amtlichen Stammdatensatz nicht als feste Pauschale hinterlegt. Sie unterscheidet sich je nach Antragstellerkategorie und konkretem Aufruf – siehe Förderrichtlinie.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Einreichungsfristen hängen vom jeweiligen Förderaufruf ab. Bitte prüfen Sie den aktuellen Status und die Stichtage direkt in den Richtlinienunterlagen der Förderdatenbank.
Was ist der häufigste Stolperstein bei der Antragstellung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn. Verträge für das Projekt dürfen erst nach dem offiziellen Zuwendungsbescheid bzw. einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns geschlossen werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.