Quantenkommunikation Förderung: BMBF Transfer & Netzintegration
Wer bekommt was? Die Quantenkommunikation Förderung im Überblick
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ zukunftsweisende Vorhaben im Bereich der Quantenkommunikation. Ziel der Maßnahme ist es, den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die praktische Anwendung zu beschleunigen und quantenbasierte Kommunikationssysteme in bestehende Netzstrukturen zu integrieren.
Die Unterstützung richtet sich sowohl an wirtschaftliche Akteure als auch an wissenschaftliche Institutionen. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Modul sowie den spezifischen Bekanntmachungen ab – detaillierte Vorgaben entnehmen Sie der amtlichen Richtlinie.
- Sie Forschungsprojekte zur Netzintegration von Quantenkommunikation umsetzen möchten.
- Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule oder Kommunal- beziehungsweise öffentliche Einrichtung in Deutschland ansässig sind.
- Ihr Vorhaben zur technologischen Souveränität und IT-Sicherheit beiträgt.
- Es sich um eine reine Standard-IT-Beschaffung ohne Forschungs- oder Transfercharakter handelt.
- Das Projekt bereits vor der formalen Antragstellung gestartet wurde.
- Kein Bezug zu den Vorgaben des Rahmenprogramms IT-Sicherheit besteht.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Kosten
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Transferprojekte, die den praxisnahen Einsatz und die technische Integration von Quantenkommunikationssystemen untersuchen und realisieren. Dazu zählen unter anderem der Aufbau von Teststrecken, Erprobungen in realen Netzumgebungen sowie die Entwicklung von Schnittstellen und Sicherheitsarchitekturen. Welche konkreten Ausgaben (z. B. Personalkosten, Sachmittel, Geräte) förderfähig sind, richtet sich nach der zugrundeliegenden Förderrichtlinie sowie den Bestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis.
So läuft der Antrag
- Richtlinie und Aufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Stichtage und spezifische Themenschwerpunkte in der Förderrichtlinie.
- Skizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung in einem zweistufigen Verfahren über die Einreichung einer Projekt- oder Skizzenbeschreibung beim zuständigen Projektträger.
- Formaler Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung des vollständigen Antrags (easy-Online) aufgefordert.
- Bewilligung und Beginn: Nach Prüfung durch den Projektträger wird der Zuwendungsbescheid erteilt.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenspezifisch |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist für die Quantenkommunikation Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU und Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände beziehungsweise Vereinigungen.
Wie hoch ist die Fördersumme oder Förderquote?
Die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge sind im amtlichen Grunddatensatz nicht pauschal beziffert. Sie hängen von der Art des Antragstellers (z. B. Forschungsquote vs. Unternehmensförderung) sowie vom jeweiligen Förderaufruf ab. Details entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Können Verbundprojekte gefördert werden?
Ja, Kooperationen zwischen Industrie, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen der Fachprogramme zur IT-Sicherheit ausdrücklich vorgesehen, um den Transfer in die Praxis zu stärken.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung ist an spezifische Bekanntmachungen und Aufruf-Stichtage gebunden. Zwingende Voraussetzung ist, dass mit dem Projekt vor der Genehmigung bzw. dem Bewilligungsbescheid noch nicht begonnen wurde.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.