Quantencomputing Förderung: Pilotlinien & Fehlerkorrektur
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Die Erforschung und Industrialisierung innovativer Quantentechnologien ist ein strategischer Schwerpunkt der bundesdeutschen Forschungsförderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser Maßnahme anspruchsvolle Projekte, die sich auf fehlerkorrigiertes Quantencomputing und den praxistauglichen Aufbau von Pilotlinien konzentrieren. Ziel ist es, die technologische Souveränität zu stärken und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Fertigung zu beschleunigen.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anträge können von privaten Unternehmen – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen – sowie von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingereicht werden. Verbundprojekte zwischen Industrie und Wissenschaft stehen dabei häufig im Mittelpunkt.
- Sie Forschungsprojekte im Bereich fehlerkorrigiertes Quantencomputing planen
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung Pilotlinien für Quantenhardware entwickeln möchte
- Sie als Verbund aus Forschung und Industrie in Deutschland ansässig sind
- Es sich um rein kommerzielle Standard-IT-Beschaffungen ohne F&E-Anteil handelt
- Das Vorhaben bereits vor der formalen Antragstellung begonnen wurde
- Kein Bezug zur Fehlerkorrektur oder zum Aufbau von Pilotlinien besteht
Gegenstand der Förderung und Kosten
Gefördert werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsarbeiten, die direkte Fortschritte bei der Fehlerkorrektur von Quantensystemen oder beim Errichten von Pilotlinien zur Fertigung und Evaluierung von Quantenhardware erzielen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen typischerweise:
- Personalaufwände für wissenschaftliches und technisches Projektpersonal
- Projektbezogene Ausrüstungen, Spezialkomponenten und Versuchsaufbauten
- Unteraufträge und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen des F&E-Vorhabens
- Materialien, Verbrauchsgüter und Patentanmeldungen gemäß Förderrichtlinie
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag
- Projektskizze einreichen – Erstellung und Einreichung einer vertraulichen Projektskizze gemäß den Vorgaben der Bekanntmachung beim zuständigen Projektträger.
- Förmlicher Antrag – Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des ausführlichen Förderantrags.
- Bewilligung & Start – Nach abschließender Prüfung ergeht der Zuwendungsbescheid und das F&E-Vorhaben kann offiziell starten.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Quantencomputing Förderung
Wer ist für diese Fördermaßnahme antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?
Im amtlichen Stamm-Datensatz sind keine festen Quoten oder Höchstbeträge genannt. Die konkrete Förderhöhe hängt vom jeweiligen Aufruf und den Bestimmungen der spezifischen Förderrichtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.
Welche Projektthemen werden schwerpunktmäßig unterstützt?
Der Fokus liegt auf F&E-Arbeiten im Bereich fehlerkorrigiertes Quantencomputing sowie auf dem praxistauglichen Aufbau von Pilotlinien zur Fertigung und Erprobung innovativer Quantenhardware.
Ist eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) möglich?
Ja, KMU sind ausdrücklich antragsberechtigt und werden bei der Einbindung in praxisnahe Verbundprojekte gezielt berücksichtigt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.