Projektfonds Kultur und Schule Hamburg: Zuschuss-Förderung
Wer wird durch den Projektfonds Kultur und Schule gefördert?
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert mit dem Projektfonds Kultur und Schule die Zusammenarbeit von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Hamburger Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Bildungsträgern. Das Programm richtet sich sowohl an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an Großunternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler (Privatpersonen).
Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kultureller Bildung zu erleichtern und kreative Potenziale im schulischen Umfeld nachhaltig zu verankern.
- Sie ein Kooperationsprojekt zwischen Kulturschaffenden und Bildungseinrichtungen in Hamburg planen.
- Sie als Bildungseinrichtung, Verein, Unternehmen oder Einzelperson mit Betriebsstätte/Sitz in Hamburg agieren.
- Das Vorhaben vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
- Das Projekt außerhalb von Hamburg durchgeführt wird.
- Es sich um rein kommerzielle oder reine Regelleistungen des Schulbetriebs handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Bewilligung gestartet ist.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar mit der Konzeption und Durchführung des kulturellen Bildungsprojektes in Zusammenhang stehen. Konkrete Förderhöhen und Quoten sind je nach Ausschreibung und Projektmodul unterschiedlich geregelt – siehe Förderrichtlinie des Programms.
So läuft die Antragstellung
- Projektkonzeption und Partnersuche: Erarbeitung der Projektidee gemeinsam mit der Partnerorganisation (z. B. Schule und Kulturträger).
- Antragsvorbereitung: Zusammenstellung der Antragsunterlagen und Kostenpläne gemäß den Vorgaben der Behörde für Kultur und Medien Hamburg.
- Fristgerechte Einreichung: Einreichung des Antrags vor dem offiziellen Stichtag bzw. vor Maßnahmebeginn.
- Prüfung und Zuwendungsbescheid: Nach positiver Jury- und Verwaltungsprüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Kultur und Medien |
| Region / Geltungsbereich | Hamburg |
| Branchen | Kultur- und Kreativwirtschaft, Bildungssektor |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum Projektfonds Kultur und Schule
Wer darf beim Projektfonds Kultur und Schule Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen sowie Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Projektbezug in Hamburg.
Welche Förderart bietet das Programm?
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für projektbezogene Ausgaben.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die genaue Förderquote sowie der Höchstbetrag variieren je nach Ausschreibung und Modul – Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.
Darf das Projekt vor der Bewilligung starten?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt eine Förderung grundsätzlich aus. Der Antrag muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt und bewilligt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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