Land Nordrhein-Westfalen (NRW) laufend prüfen

progres.nrw Geothermie: Risikoabsicherung in NRW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die progres.nrw Geothermie Förderung unterstützt Vorhaben zur Risikoabsicherung bei der Erschließung hydrothermaler Geothermie in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Kommunen sowie Verbände. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für förderfähige Bohrvorhaben und Machbarkeitsuntersuchungen.

Wer bekommt was durch progres.nrw Geothermie?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Programmbereich Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie den Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgungen. Ziel ist es, das finanzielle Fündigkeitsrisiko bei tiefengeothermischen Bohrungen abzufedern und Investitionen in die Wärmewende lokal abzusichern.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie Kommunen und Verbände mit Projekten in NRW. Da die konkreten Fördersätze je nach Projektmodul variieren, sind Förderhöhe und Förderquote der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Bohrvorhaben zur hydrothermalen Geothermie in NRW planen.
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune das Fündigkeitsrisiko absichern möchte.
  • Maßnahmen im Dienstleistungssektor oder produzierenden Gewerbe umgesetzt werden.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt außerhalb von Nordrhein-Westfalen realisiert werden soll.
  • Verbindliche Liefer- und Leistungsverträge bereits vor Antragstellung unterzeichnet wurden.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden im Rahmen des Programms Untersuchungen, Explorationen sowie Risikoabsicherungsmaßnahmen bei tiefengeothermischen Projekten. Details zu förderfähigen Ausgaben finden Sie direkt in den Vorgaben der Förderrichtlinie des Landes NRW.

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhabensplanung: Technische und wirtschaftliche Konzeption der Geothermiebohrung ausarbeiten.
  2. Antragstellung: Einreichen der Förderunterlagen beim zuständigen Projektträger in Nordrhein-Westfalen vor Projektstart.
  3. Bewilligung abwarten: Zuwendungsbescheid abwarten und erst nach Genehmigung Aufträge erteilen.
  4. Umsetzung & Nachweis: Bohrung bzw. Untersuchung durchführen und Verwendungsnachweis einreichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn gestellt und bewilligt werden. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags. Bei vorzeitigem Beginn droht der vollständige Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (NRW)
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu progres.nrw Geothermie

Wer ist für die progres.nrw Geothermie Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen.

Wie hoch ist die Förderquote bei der Risikoabsicherung Geothermie?

Die konkrete Förderquote hängt vom jeweiligen Teilmodul und den projektspezifischen Gegebenheiten ab – siehe Förderrichtlinie des Landes NRW.

Darf mit dem Bohrprojekt vor der Antragstellung begonnen werden?

Nein. Der Maßnahmebeginn vor der formalen Antragstellung und Bewilligung führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Welche Branchen profitieren von dieser Förderung?

Das Programm richtet sich insbesondere an Akteure aus dem produzierenden Gewerbe sowie dem Dienstleistungssektor.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.