progres.nrw Emissionsarme Mobilität: Förderung für Unternehmen in NRW
Wer bekommt was durch progres.nrw Emissionsarme Mobilität?
Das Landesprogramm progres.nrw Emissionsarme Mobilität fördert gezielt die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor Nordrhein-Westfalens. Ziel ist es, den Umstieg auf nachhaltige und energieeffiziente Mobilitätskonzepte voranzututschen. Antragsberechtigt sind dabei eine breite Palette von Akteuren: von Unternehmen aller Größen über Kommunen und öffentliche Einrichtungen bis hin zu Verbänden, Vereinen und sogar Privatpersonen. Die genaue Förderhöhe und -quote sind dabei von dem jeweiligen Modul und dem spezifischen Aufruf abhängig und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
- Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Sie als Privatperson in Nordrhein-Westfalen ansässig sind.
- Sie in emissionsarme Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur oder andere nachhaltige Mobilitätskonzepte investieren möchten.
- Ihr Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehr beiträgt.
- Sie die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Programmmodule erfüllen können.
- Ihr Projekt außerhalb von Nordrhein-Westfalen realisiert werden soll.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Emissionsreduzierung im Mobilitätsbereich hat.
- Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen haben.
- Sie die detaillierten Voraussetzungen der Förderrichtlinie nicht erfüllen.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Das Programm progres.nrw Emissionsarme Mobilität unterstützt eine Vielzahl von Investitionen und Maßnahmen, die auf die Reduzierung von Emissionen im Verkehr abzielen. Dazu gehören typischerweise:
- Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder anderen emissionsarmen Fahrzeugen (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge).
- Aufbau oder Erweiterung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (z. B. Wallboxen, Schnellladesäulen).
- Konzepte und Beratungsleistungen zur Optimierung der betrieblichen Mobilität.
- Innovative Projekte zur Entwicklung und Erprobung neuer emissionsarmer Mobilitätslösungen.
Die genauen Spezifikationen der förderfähigen Kosten und die jeweiligen Höchstgrenzen sind den detaillierten Aufrufen und der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Es ist essenziell, dass alle Ausgaben klar dem geförderten Vorhaben zugeordnet werden können und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
So läuft der Antrag
Der Antragsprozess für progres.nrw Emissionsarme Mobilität erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung spezifischer Schritte:
- Informieren Sie sich – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie und den spezifischen Aufrufen für den Programmbereich Emissionsarme Mobilität vertraut.
- Prüfen Sie die Voraussetzungen – Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen/Ihre Organisation die allgemeinen und modulspezifischen Kriterien erfüllen.
- Erstellen Sie ein Konzept – Detaillieren Sie Ihr Vorhaben, die geplanten Investitionen, die erwarteten Emissionseinsparungen und den Zeitplan.
- Stellen Sie den Antrag – Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen über das vorgegebene Portal oder bei der zuständigen Stelle ein.
- Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid – Beginnen Sie nicht mit dem Vorhaben, bevor Sie die offizielle Förderzusage erhalten haben.
Eckdaten zum Programm
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK) |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zu progres.nrw Emissionsarme Mobilität
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (egal welcher Größe), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Welche Projekte werden durch progres.nrw Emissionsarme Mobilität unterstützt?
Das Programm fördert Investitionen in emissionsarme Mobilität, wie zum Beispiel die Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen, den Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie Konzepte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehr.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die genaue Förderhöhe und -quote variieren je nach dem spezifischen Modul und dem jeweiligen Förderaufruf innerhalb des Programmbereichs. Konkrete Angaben finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Was ist beim „Maßnahmebeginn“ zu beachten?
Es ist entscheidend, dass der Förderantrag gestellt und bewilligt wird, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gilt bereits als Maßnahmebeginn und kann zum Ausschluss von der Förderung führen.
Kann progres.nrw mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der jeweiligen Förderrichtlinien. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.
Ähnliche Förderprogramme
Neben progres.nrw Emissionsarme Mobilität gibt es weitere Programme, die Investitionen in nachhaltige Mobilität oder Energieeffizienz unterstützen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördert Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, die indirekt auch Mobilitätslösungen wie Ladeinfrastruktur umfassen können.
- KfW-Förderung Elektromobilität: Bietet Kredite oder Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge, oft bundesweit.
- Energieeffizienz-Förderung für den Mittelstand: Ein Ratgeber, der weitere Optionen für Unternehmen in NRW und bundesweit aufzeigt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.