PIUS-Beratung Hessen: So fördern Sie produktionsintegrierten Umweltschutz
Mit der PIUS-Beratung unterstützt das Land Hessen Unternehmen dabei, ihre Produktionsprozesse nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Im Fokus stehen Maßnahmen, die direkt in die Produktion integriert werden können, um den Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen zu senken und gleichzeitig die Menge an Abfällen und Emissionen zu reduzieren. Sie erhalten Zuschüsse für externe Beratungsleistungen, die Ihnen helfen, solche Potenziale zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
- Ihr Unternehmen in Hessen ansässig ist.
- Sie zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehören.
- Sie Ihre Produktionsprozesse umweltfreundlicher und effizienter gestalten möchten.
- Sie externe Expertise für die Analyse und Optimierung benötigen.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie nur Investitionen ohne vorherige Beratung fördern lassen möchten.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb Hessens liegt.
Was wird gefördert?
Die PIUS-Beratung Hessen konzentriert sich auf die Förderung von externen Beratungsleistungen. Dazu zählen:
- Analysen zur Ressourceneffizienz (Material, Wasser, Energie).
- Bewertung von Produktionsprozessen hinsichtlich ihres Umwelt- und Ressourcenverbrauchs.
- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Abfall- und Emissionsreduzierung.
- Erstellungvon Empfehlungen für die Implementierung produktionsintegrierter Umweltschutzmaßnahmen.
- Begleitung bei der Auswahl und Einführung neuer Technologien oder Verfahren.
Die Beratung soll Ihnen konkrete Wege aufzeigen, wie Sie Betriebskosten senken, Ihre Umweltbilanz verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens steigern können.
So läuft der Antrag für die PIUS-Beratung Hessen
- Beratungsbedarf klären – Identifizieren Sie den konkreten Bedarf für eine PIUS-Beratung in Ihrem Unternehmen.
- Passenden Berater wählen – Suchen Sie einen qualifizierten externen Berater, der Expertise im Bereich produktionsintegrierten Umweltschutzes hat.
- Antrag einreichen – Stellen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Hessen.
- Bewilligung abwarten – Beginnen Sie erst mit der Beratung, wenn Sie den offiziellen Bewilligungsbescheid erhalten haben.
- Beratung durchführen – Der Berater erarbeitet mit Ihnen die geplanten Maßnahmen und Empfehlungen.
- Verwendungsnachweis einreichen – Nach Abschluss der Beratung legen Sie die Ergebnisse und den Nachweis über die verauslagten Kosten vor.
Eckdaten zur PIUS-Beratung Hessen
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Hessen |
| Region | Hessen |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur PIUS-Beratung Hessen
Wer kann die PIUS-Beratung in Hessen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition gelten und ihren Unternehmenssitz in Hessen haben. Die Förderung richtet sich an Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Gastgewerbe und Tourismus.
Wie hoch ist die Förderung für die PIUS-Beratung?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist den aktuellen Richtlinien des Landes Hessen zu entnehmen. Da diese im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt werden, empfehlen wir, die offizielle Förderrichtlinie zu prüfen, um die aktuellen Konditionen zu erfahren.
Was sind förderfähige Kosten bei der PIUS-Beratung?
Grundsätzlich sind die Kosten für externe Beratungsleistungen förderfähig, die direkt mit der Analyse, Konzeption und Begleitung von Maßnahmen zum produktionsintegrierten Umweltschutz zusammenhängen. Dies umfasst beispielsweise Analysen der Ressourceneffizienz, die Entwicklung von Maßnahmenplänen oder die Begleitung bei der Implementierung.
Kann die PIUS-Beratung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den jeweils geltenden Beihilferegeln (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall und die Abstimmung mit der Bewilligungsstelle sind vorab unerlässlich, um eine Doppelförderung oder Beihilfeverstöße zu vermeiden.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein sehr häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits mit der Beratung begonnen oder einen Beratungsvertrag unterschrieben haben, bevor Ihr Förderantrag bewilligt wurde, entfällt in der Regel der Förderanspruch vollständig. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Reihenfolge.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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