Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stichtag

PRIMA Förderung: Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die PRIMA Förderung (Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area) unterstützt grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Mittelmeerraum. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Die konkreten Förderkonditionen richten sich nach dem jeweiligen Förderaufruf.

Worum geht es bei der PRIMA Förderung?

Die Initiative PRIMA stärkt die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen Staaten der Europäischen Union und den Anrainerstaaten des südlichen sowie östlichen Mittelmeerraums. Gefördert werden Verbundprojekte, die nachhaltige Lösungen für drängende regionale Herausforderungen erarbeiten – etwa in den Themenfeldern Wasserversorgung, Landwirtschaft und Agrarerzeugnisse.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der Umsetzung der nationalen Förderlinien im Rahmen internationaler Konsortien. Deutsche Projektpartner erhalten Fördermittel als nicht rückzahlbaren Zuschuss, sofern die formalen und inhaltlichen Kriterien der jeweiligen Bekanntmachung erfüllt werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein grenzüberschreitendes F&E-Projekt planen.
  • Ihr Projektpartner aus teilnehmenden Anrainerstaaten des Mittelmeerraums einbindet.
  • Ihr Vorhaben den thematischen Schwerpunkten der aktuellen PRIMA-Bekanntmachung entspricht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein rein nationales Vorhaben ohne internationale Projektpartner umsetzen möchten.
  • Das geplante Projekt rein kommerziellen Charakter hat und keinen Forschungsbezug aufweist.
  • Die Maßnahme bereits vor dem offiziellen Förderantrag begonnen wurde.

Eckdaten der F&E-Förderung

Förderart Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) / PRIMA Secretariat
Geltungsbereich Bundesweit (Deutschland) mit internationalen Partnern
Status aufrufgebunden / laufend prüfen

So läuft die Antragstellung ab

  1. Veröffentlichung des Call for Proposals – Die Einreichung erfolgt im Rahmen periodischer transnationaler Förderaufrufe.
  2. Bildung eines Konsortiums – Zusammenstellung eines Forschungsverbunds aus berechtigten EU- und Mittelmeer-Anrainerstaaten gemäß Richtlinie.
  3. Skizzeneinreichung (Stufe 1) – In der Regel zweistufiges Verfahren: Zunächst erfolgt die Begutachtung einer internationalen Projektskizze.
  4. Förmlicher Förderantrag (Stufe 2) – Nach positiver Bewertung werden die deutschen Projektpartner aufgefordert, den nationalen Förderantrag einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Verträge mit Dienstleistern oder Lieferanten dürfen erst nach der offiziellen Bewilligung bzw. Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns geschlossen werden. Ein vorzeitiger Start führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur PRIMA Förderung

Wer ist im Rahmen der PRIMA Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – vom Kleinstunternehmen über KMU bis hin zum Großunternehmen.

Welche Schwerpunkte werden gefördert?

Gefördert werden themenspezifische F&E-Vorhaben. Die konkreten Ausrichtungen (z. B. nachhaltige Landwirtschaft, Wassermanagement) werden in den jeweiligen Jahresarbeitsplänen und Förderaufrufen exakt festgelegt.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote ist im allgemeinen Stammdatensatz nicht pauschal beziffert. Sie variiert je nach Art des Antragstellers (z. B. Hochschule vs. gewerbliches Unternehmen) und den Vorgaben der jeweiligen Bekanntmachung – Details sind der spezifischen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wann können Anträge eingereicht werden?

Die Einreichung ist an Stichtage gebunden, die mit den Veröffentlichungen der transnationalen Förderaufrufe bekanntgegeben werden. Interessierte Konsortien sollten die Bekanntmachungsfenster regelmäßig prüfen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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