Press Start: Gründungsstipendium Games – Konditionen & Antrag
Press Start Gründungsstipendium: Wer bekommt was?
Das Förderprogramm adressiert gezielt Akteure der deutschen Games-Branche, um innovative Spielkonzepte und Unternehmensgründungen in der Frühphase zu stärken. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen (Existenzgründerinnen und Privatpersonen) als auch bereits gegründete Unternehmen im Spielebereich. Ziel ist es, den Kreativstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu festigen.
- Sie ein Games-Projekt in Deutschland planen oder umsetzen
- Sie als Gründerin, Gründer oder Startup finanzielle Anschubhilfe suchen
- Sie ein marktnahes oder künstlerisch wertvolles Spielekonzept entwickeln
- Ihr Vorhaben keinen klaren Bezug zur Entwicklung von Computer- oder Videospielen hat
- Das Vorhaben ohne Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland umgesetzt wird
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung vollständig begonnen wurde
Gegenstand der Förderung und Bedingungen
Gefördert werden Vorhaben, die der Erstellung, Ausarbeitung und Marktvorbereitung von digitalen Spielen dienen. Die genauen förderfähigen Ausgaben sowie die genaue Förderhöhe sind im Detail in den Aufrufen der maßgeblichen Förderrichtlinie geregelt – siehe Förderrichtlinie des Bundes.
So läuft der Antrag beim Press Start Gründungsstipendium
- Vorhabensplanung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Konzept den inhaltlichen Vorgaben des jeweiligen Aufrufs entspricht.
- Antrag vorbereiten: Reichen Sie die geforderten Unterlagen und Projektbeschreibungen fristgerecht über das vorgesehene Portal ein.
- Bewilligung abwarten: Nach rechtzeitiger Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid vor Projektbeginn.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss / Stipendium |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Region | Bund (Deutschland) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Games-Projekt förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Förderprogrammen ab und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Förderberater.
Häufige Fragen (FAQ) zum Press Start Gründungsstipendium
Wer ist beim Press Start Gründungsstipendium antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Einzelpersonen sowie neu gegründete oder bestehende Unternehmen der Games-Branche in Deutschland.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die konkreten Förderbeträge und Quoten hängen vom jeweiligen Aufruf ab – siehe Förderrichtlinie.
Bis wann kann der Antrag eingereicht werden?
Die Einreichung erfolgt in spezifischen Bewerbungsfenstern und Förderaufrufen. Prüfen Sie den jeweiligen Status und Fristen direkt über die offizielle Förderrichtlinie.
Muss der Antrag vor Maßnahmebeginn gestellt werden?
Ja, wie bei allen öffentlichen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass vor der Antragstellung bzw. Bewilligung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.