Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH laufend

Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein: Kreditabsicherung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein übernimmt Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler im Land. Sie dient der Kreditsicherung, wenn bankübliche Sicherheiten für geschäftliche Vorhaben fehlen. Förderhöhe und Bürgschaftsquote richten sich nach dem konkreten Finanzierungsbedarf – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein stellt mit der Premium-Bürgschaft eine Ausfallbürgschaft bereit, die Kreditinstituten als Ersatz für fehlende bankübliche Sicherheiten dient. Das Programm richtet sich an wirtschaftlich selbstständige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler aller Branchen in Schleswig-Holstein. Übernommen werden Bürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Übernahmen oder Neugründungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU oder Freiberufler mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sind.
  • Ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegt, aber bankübliche Sicherheiten fehlen.
  • Ein konkreter Kreditbedarf bei einer Hausbank besteht.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Das Vorhaben außerhalb von Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll.
  • Das Unternehmen sich in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

Voraussetzungen für die Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein

Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Handels, Dienstleistungssektors, Gastgewerbes/Tourismus sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft. Voraussetzung für die Gewährung der Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens sowie eine ordnungsgemäße Antragstellung über die finanzierende Hausbank.

So läuft der Antrag

  1. Finanzierungsbedarf ermitteln: Erstellen Sie einen Businessplan und einen Finanzierungsplan für Ihr Vorhaben.
  2. Hausbank kontaktieren: Reichen Sie den Bürgschaftsantrag gemeinsam mit Ihrer kreditgebenden Bank ein.
  3. Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entscheidet über die Übernahme der Ausfallbürgschaft.
  4. Kreditzusage & Umsetzung: Nach Bürgschaftszusage erfolgt die Kreditauszahlung durch die Hausbank.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Bürgschaftsantrag muss zwingend vor Abschluss der Kreditverträge beziehungsweise vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden. Bereits eingegangene verbindliche Verpflichtungen ohne Vorbehalt können zur Ablehnung führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Bürgschaft (Ausfallbürgschaft)
Förderbereich Unternehmensfinanzierung
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Region Schleswig-Holstein
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Status laufend
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Häufige Fragen zur Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein

Wer stellt den Antrag für die Premium-Bürgschaft Schleswig-Holstein?

Der Antrag wird zwingend durch die finanzierende Hausbank gemeinsam mit dem Unternehmen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein eingereicht.

Welche Unternehmensgrößen sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe.

Welche Vorhaben können abgesichert werden?

Gefördert bzw. abgesichert werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen in Schleswig-Holstein.

Wie hoch sind Ausfallbürgschaft und Höchstbetrag?

Die konkreten Obergrenzen und Verbürgungsquoten richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Finanzierungsmoduls – siehe Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.