Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) antragsoffen

Photonische Technologien Förderung: Projekte für Medizintechnik

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die **Photonische Technologien Förderung** des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte zur Entwicklung photonischer und quantenbasierter Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bundesweit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die genaue Höhe der Zuschüsse projektbezogen in der Förderrichtlinie festgelegt ist.

Mit der „Förderung von Projekten zum Thema Photonische und quantenbasierte Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innovative Vorhaben, die neue diagnostische Verfahren und therapeutische Ansätze in der Medizin vorantreiben. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung zukunftsweisender Technologien in diesem hochrelevanten Feld zu beschleunigen und damit die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. Die Initiative richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die gemeinsam an der Spitze der technologischen Entwicklung stehen.

Wer bekommt die Förderung und wofür?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen jeder Größe – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland. Damit wird ein breites Spektrum an Akteuren angesprochen, die in der Forschung und Entwicklung im Bereich photonische und quantenbasierte Technologien aktiv sind. Im Fokus stehen Projekte, die sich mit der Entwicklung und Anwendung dieser Schlüsseltechnologien für die medizinische Diagnostik und Therapie befassen. Dazu gehören beispielsweise neue bildgebende Verfahren, Sensortechnologien, laserbasierte Therapien oder Quantentechnologien für präzisere medizinische Anwendungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung an photonischen oder quantenbasierten Technologien für die Medizin forscht.
  • Sie innovative Lösungen für medizinische Diagnostik oder Therapie entwickeln wollen.
  • Ihr Projekt einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Spitzentechnologie leistet.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Forschungsprojekt keinen direkten Bezug zu medizinischen Anwendungen hat.
  • Sie keine Forschungseinrichtung oder kein Unternehmen im Geltungsbereich sind.
  • Ihr Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen hat.

Förderfähige Kosten und Projektumfang

Die genauen förderfähigen Kosten und der Projektumfang sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert beschrieben. Typischerweise werden Personalkosten, Sachkosten für Materialien und Geräte, Kosten für Dienstleistungen Dritter sowie Reisekosten im Rahmen des Projekts als förderfähig anerkannt. Es ist entscheidend, dass alle Kosten direkt und ausschließlich dem geförderten Forschungsvorhaben zuzuordnen sind. Da im amtlichen Datensatz keine konkreten Förderhöhen oder Quoten genannt werden, wird die exakte Höhe des Zuschusses individuell im Rahmen des Antragsverfahrens und gemäß der gültigen Richtlinie ermittelt. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Förderrichtlinie für detaillierte Informationen zu Rate zu ziehen.

So läuft der Antrag zur Photonische Technologien Förderung

  1. Einreichung der Projektskizze: In einem ersten Schritt reichen Sie eine detaillierte Projektskizze ein, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele, die Methodik und die erwarteten Ergebnisse beschreiben.
  2. Begutachtung und Aufforderung zur Antragstellung: Nach positiver Begutachtung Ihrer Skizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  3. Antragstellung: Der förmliche Antrag enthält detaillierte Informationen zu Ihrem Konsortium (falls zutreffend), den Arbeitsplänen, den Kostenkalkulationen und den Meilensteinen des Projekts.
  4. Bewilligung und Zuwendungsbescheid: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Förderkonditionen und die Höhe des Zuschusses festlegt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung

Offizieller Programmname Förderung von Projekten zum Thema Photonische und quantenbasierte Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund (Bundesweit)
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Status antragsoffen (aufrufbasiert)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur Photonische Technologien Förderung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Projekte im Bereich photonische und quantenbasierte Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie durchführen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die genaue Höhe des Zuschusses ist projektbezogen und wird in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt. Da im amtlichen Datensatz keine spezifischen Quoten oder Höchstbeträge genannt sind, empfehlen wir die Prüfung der aktuellen Richtlinie des BMBF.

Welche Art von Projekten wird unterstützt?

Gefördert werden Projekte, die photonische und quantenbasierte Technologien für Anwendungen in der medizinischen Diagnostik (z. B. neue bildgebende Verfahren, Sensoren) und Therapie (z. B. laserbasierte Behandlungen) entwickeln und erforschen.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO, De-minimis-Verordnung) entsprechen. Im Zweifelsfall ist eine genaue Prüfung der jeweiligen Förderrichtlinien und eine Abstimmung mit dem Fördergeber erforderlich.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein sehr häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Das bedeutet, wenn Sie mit Ihrem Projekt bereits begonnen haben – etwa durch die Unterschrift unter einen Liefervertrag für wichtige Komponenten – bevor der Förderantrag offiziell eingereicht wurde, kann der Anspruch auf Förderung verloren gehen. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme