Pharmakogenomische Strategien Förderung: EP PerMed BMBF
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) grenzüberschreitende und interdisziplinäre Forschungsverbünde im Zukunftsfeld der personalisierten Medizin. Ziel ist es, genomische Daten und pharmakologische Ansätze zusammenzuführen, um therapeutische Entscheidungen präziser auf individuelle Patientengruppen abzustimmen.
Wer erhält die Pharmakogenomische Strategien Förderung?
Die Antragsberechtigung umfasst akademische Partner ebenso wie Wirtschaftsunternehmen. Antragsberechtigt sind insbesondere:
- Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Universitätskliniken
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Sie Teil eines internationalen Konsortiums im Rahmen der EP PerMed sind
- Ihr Vorhaben innovative Forschung im Bereich Pharmakogenomik verfolgt
- Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Unternehmen gemeinsam kooperieren
- Es sich um ein reines Einzelprojekt ohne internationale Partner handelt
- Kein direkter Bezug zur personalisierten Medizin oder Pharmakogenomik besteht
- Die Maßnahme bereits vor Bewilligung beziehungsweise Antragstellung begonnen wurde
Förderfähige Vorhaben und Kosten
Gefördert werden multidisziplinäre Forschungsvorhaben, die konkrete pharmakogenomische Ansätze zur Verfeinerung von Diagnose- und Therapiestrategien untersuchen. Zu den förderfähigen Gesamtausgaben zählen je nach Modul und Partnerstatus Personalausgaben für wissenschaftliches und technisches Personal, projektspezifische Sachmittel, Reisekosten für internationale Konsortialtreffen sowie Ausgaben für projektbezogene Aufträge an Dritte – Details siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag
- Aufrufe prüfen: Die Beantragung erfolgt zweistufig im Rahmen spezifischer Förderaufrufe (Calls) der Europäischen Partnerschaft für personalisierte Medizin.
- Skizzeneinreichung: Einreichung einer gemeinsamen Projekttskizze des internationalen Konsortiums über das Zentrale Call-Sekretariat der EP PerMed.
- Förmlicher Antrag: Nach positiver Begutachtung werden die deutschen Partner zur Einreichung des förmlichen Förderantrags beim zuständigen Projektträger (BMBF) aufgefordert.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul/Antragsteller – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit / EU-Einbindung |
| Status | aufrufbasiert (laufend prüfen) |
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Kostenlose Ersteinschätzung: Wir gleichen Ihr Forschungsvorhaben mit aktuellen BMBF- und EU-Förderaufrufen ab und vermitteln bei Bedarf erfahrene Förderberater.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Richtlinie?
Die spezifische Förderhöhe unterscheidet sich je nach Teilmodul, Aufruf und Rechtsform der Partner. Konkrete Angaben entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.
Können auch Großunternehmen teilnehmen?
Ja, große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind als Teil eines multidisziplinären Konsortiums im Rahmen dieses Programms antragsberechtigt.
Welche Rolle spielt die Europäische Partnerschaft EP PerMed?
Die EP PerMed koordiniert die gemeinsamen Forschungsaufrufe zwischen den beteiligten europäischen Mitgliedstaaten, während die nationale Finanzierung für deutsche Partner über das BMBF erfolgt.
Wann müssen die Projektanträge eingereicht werden?
Die Antragsfristen sind an die jeweiligen Aufrufe gebunden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen des BMBF und der EP PerMed.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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