Land Bremen (Senator für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Agrarwirtschaft) laufend prüfen

PFAU Förderung Bremen: Zuschüsse für anwendungsnahe Umwelttechniken

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bremen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die PFAU Förderung Bremen bietet Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Bremen Zuschüsse für Vorhaben im Bereich anwendungsnaher Umwelttechniken. Dies umfasst Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Forschung und Innovation. Konkrete Förderhöhen und Quoten sind der detaillierten Förderrichtlinie zu entnehmen.

Zuschüsse für Umwelttechniken in Bremen

Das Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) des Landes Bremen unterstützt gezielt Investitionen in zukunftsweisende und umweltschonende Technologien. Als antragsberechtigt gelten kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz in Bremen. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von Umwelttechniken voranzutreiben, die zur Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum allgemeinen Umwelt- und Naturschutz beitragen.

Die PFAU Förderung Bremen zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die genauen Konditionen, wie Förderhöhen und Quoten, sind in der offiziellen Richtlinie festgelegt und variieren je nach Art des Vorhabens und des Förderaufrufs.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Hochschule in Bremen ansässig ist.
  • Sie in anwendungsnahe Umwelttechniken investieren möchten.
  • Ihr Vorhaben die Energieeffizienz steigert oder erneuerbare Energien nutzt.
  • Sie Forschung und Entwicklung im Bereich Umwelt- und Naturschutz betreiben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zu Umwelttechniken oder Nachhaltigkeit hat.
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb des Bundeslandes Bremen liegt.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
  • Sie ausschließlich Standardinvestitionen ohne Innovationscharakter planen.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die PFAU Förderung Bremen richtet sich an eine breite Palette von Vorhaben, die den Umwelt- und Klimaschutz im Land Bremen stärken. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen, der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien oder die Entwicklung innovativer Umweltlösungen. Auch Projekte zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung können gefördert werden.

Die konkreten förderfähigen Kosten und Ausgaben sind detailliert in der jeweiligen Förderrichtlinie des Programms aufgeführt. In der Regel umfassen diese Sachkosten für Anlagen und Maschinen, gegebenenfalls auch Personal- und Entwicklungskosten. Um sicherzustellen, dass Ihr spezifisches Vorhaben und die damit verbundenen Kosten anerkannt werden, ist eine genaue Prüfung der aktuellen Richtlinie unerlässlich.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die PFAU Förderung Bremen folgt in der Regel einem strukturierten Ablauf, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert:

  1. Informationsphase: Studieren Sie die aktuelle Förderrichtlinie und prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt.
  2. Antragstellung: Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen fristgerecht beim zuständigen Fördergeber ein. Dies beinhaltet in der Regel eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und weitere Nachweise.
  3. Prüfung und Bewertung: Ihr Antrag wird auf Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltrelevanz geprüft.
  4. Bewilligung und Bescheid: Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen und müssen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis erbringen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der PFAU Förderung Bremen

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Bremen (Senator für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Agrarwirtschaft)
Region Bremen
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Häufige Fragen zur PFAU Förderung Bremen

Wer ist antragsberechtigt für die PFAU Förderung Bremen?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die ihren Sitz im Land Bremen haben und Vorhaben im Bereich anwendungsnaher Umwelttechniken planen.

Welche Vorhaben werden im Rahmen von PFAU gefördert?

Gefördert werden Projekte, die anwendungsnahe Umwelttechniken umsetzen. Dazu zählen Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Forschung und Innovation sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz. Die genauen Schwerpunkte ergeben sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie.

Wie hoch ist die Förderung durch das PFAU Programm?

Die Höhe der Förderung durch das PFAU Programm ist nicht pauschal festgelegt. Sie hängt von der Art des Vorhabens, den förderfähigen Kosten und den jeweils gültigen Förderrichtlinien ab. Für konkrete Angaben konsultieren Sie bitte die offizielle Förderrichtlinie.

Muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden?

Ja, es ist zwingend erforderlich, den Förderantrag zu stellen und die Bewilligung abzuwarten, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Der Abschluss verbindlicher Verträge oder der Start von Bauarbeiten gilt als Maßnahmebeginn und kann zum Ausschluss von der Förderung führen.

Gibt es spezielle Branchen, die von der PFAU Förderung profitieren?

Die PFAU Förderung ist branchenoffen und richtet sich an Dienstleistungsunternehmen, Freie Berufe, das Produzierende Gewerbe und das Handwerk, sofern deren Vorhaben die Umweltkriterien des Programms erfüllen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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