Sächsische Aufbaubank (SAB) / Freistaat Sachsen laufend prüfen

Patentverwertung Förderung Sachsen: Technologieförderung D

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Patentverwertung Förderung Sachsen im Rahmen der Landes-Technologieförderung D unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kooperierende Unternehmen bei der wirtschaftlichen Verwertung von Patenten und Forschungsergebnissen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben im Freistaat Sachsen. Förderhöhen und Quoten richten sich nach der aktuellen Richtlinie.

Wer bekommt was bei der Patentverwertung Förderung Sachsen?

Mit dem Programmmodul D der sächsischen Landes-Technologieförderung unterstützt der Freistaat Sachsen den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche Anwendung. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen, die Schutzrechte und Erfindungen aus der Forschung verwerten möchten. Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, um den Markteintritt innovativer Technologien zu beschleunigen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Erfindungen oder Schutzrechte aus sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirtschaftlich verwerten wollen.
  • Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen umgesetzt wird oder dem Technologiestandort Sachsen zugutekommt.
  • Sie Unterstützung bei Beratung, Verwertung sowie Forschungs- und Innovationsprozessen benötigen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt keinen Bezug zu Patenten oder Schutzrechten aus Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen aufweist.
  • Keine Betriebsstätte oder Kooperation im Freistaat Sachsen besteht.
  • Mit dem Vorhaben bereits vor der formalen Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden Aktivitäten zur Bewertung, Sicherung und Verwertung von Erfindungen. Dazu gehören Ausgaben für Beratungsleistungen, Patentprüfungen, Verwertungsaktivitäten sowie damit verbundene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Technologieförderung. Konkrete Förderquoten und maximale Zuschussbeträge hängen vom jeweiligen Verwertungsprojekt ab und sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft die Antragstellung

  1. Projektskizze & Beratung: Erstimmentwurf des Verwertungskonzepts erstellen und bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.
  2. Antragstellung: Formgebundenen Förderantrag vor Beginn aller Verwertungs- und Auftragsmaßnahmen einreichen.
  3. Bewilligung: Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle ergeht der schriftliche Zuwendungsbescheid.
  4. Projektdurchführung: Umsetzung der Maßnahmen und anschließender Nachweis der Mittelverwendung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor dem Beginn der Maßnahme. Bereits der Abschluss von rechtlich verbindlichen Verträgen oder Aufträgen vor Erteilung des Bescheids kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Offizieller Programmname Landes-Technologieförderung D Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderart Zuschuss
Förderbereich Beratung, Forschung Innovation Themenoffen
Förderquote / Höchstbetrag je nach Vorhaben – siehe Förderrichtlinie
Region / Geltungsbereich Sachsen
Zielgruppe Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen)
Branchen Dienstleistungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Patentverwertung Förderung Sachsen

Wer ist für die Patentverwertung Förderung Sachsen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) im Dienstleistungssektor sowie Partner von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die konkreten Förderhöhen und Quoten sind im amtlichen Datensatz nicht als Festbetrag hinterlegt, sondern hängen vom einzelnen Verwertungsprojekt ab. Detaillierte Angaben sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Welche Ausgaben werden bezuschusst?

Gefördert werden projektbezogene Aufwendungen für Beratung, Verwertung, Schutzrechtsanalysen sowie projektbegleitende Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der Landes-Technologieförderung D.

Was ist bei der Antragstellung zwingend zu beachten?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Genehmigung führt regelmäßig zum Ausschluss von der Förderung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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