Patentverwertung Förderung Sachsen: Technologieförderung D
Wer bekommt was bei der Patentverwertung Förderung Sachsen?
Mit dem Programmmodul D der sächsischen Landes-Technologieförderung unterstützt der Freistaat Sachsen den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche Anwendung. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen, die Schutzrechte und Erfindungen aus der Forschung verwerten möchten. Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, um den Markteintritt innovativer Technologien zu beschleunigen.
- Sie Erfindungen oder Schutzrechte aus sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirtschaftlich verwerten wollen.
- Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen umgesetzt wird oder dem Technologiestandort Sachsen zugutekommt.
- Sie Unterstützung bei Beratung, Verwertung sowie Forschungs- und Innovationsprozessen benötigen.
- Das Projekt keinen Bezug zu Patenten oder Schutzrechten aus Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen aufweist.
- Keine Betriebsstätte oder Kooperation im Freistaat Sachsen besteht.
- Mit dem Vorhaben bereits vor der formalen Antragstellung begonnen wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Gefördert werden Aktivitäten zur Bewertung, Sicherung und Verwertung von Erfindungen. Dazu gehören Ausgaben für Beratungsleistungen, Patentprüfungen, Verwertungsaktivitäten sowie damit verbundene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Technologieförderung. Konkrete Förderquoten und maximale Zuschussbeträge hängen vom jeweiligen Verwertungsprojekt ab und sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
So läuft die Antragstellung
- Projektskizze & Beratung: Erstimmentwurf des Verwertungskonzepts erstellen und bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.
- Antragstellung: Formgebundenen Förderantrag vor Beginn aller Verwertungs- und Auftragsmaßnahmen einreichen.
- Bewilligung: Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle ergeht der schriftliche Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung: Umsetzung der Maßnahmen und anschließender Nachweis der Mittelverwendung.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Programmname | Landes-Technologieförderung D Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Beratung, Forschung Innovation Themenoffen |
| Förderquote / Höchstbetrag | je nach Vorhaben – siehe Förderrichtlinie |
| Region / Geltungsbereich | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) |
| Branchen | Dienstleistungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Patentverwertung Förderung Sachsen
Wer ist für die Patentverwertung Förderung Sachsen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) im Dienstleistungssektor sowie Partner von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die konkreten Förderhöhen und Quoten sind im amtlichen Datensatz nicht als Festbetrag hinterlegt, sondern hängen vom einzelnen Verwertungsprojekt ab. Detaillierte Angaben sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Welche Ausgaben werden bezuschusst?
Gefördert werden projektbezogene Aufwendungen für Beratung, Verwertung, Schutzrechtsanalysen sowie projektbegleitende Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der Landes-Technologieförderung D.
Was ist bei der Antragstellung zwingend zu beachten?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Genehmigung führt regelmäßig zum Ausschluss von der Förderung.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 29.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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