BMBF laufend prüfen

Open Access Förderung: Projekte für wissenschaftsgeleitete Publikationen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Open Access Förderung des Bundes unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen (KMU) bei Projekten zur Etablierung und Verankerung wissenschaftsgeleiteter Open-Access-Publikationsmodelle. Ziel ist die nachhaltige Transformation des wissenschaftlichen Publizierens. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, Details zu Höhe und Quote sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was bei der Open Access Förderung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit diesem Programm die Weiterentwicklung und Verankerung von Open-Access-Strategien im deutschen Wissenschaftssystem. Angesprochen sind Akteure, die neue, wissenschaftsgeleitete Open-Access-Modelle entwickeln oder bestehende Strukturen nachhaltig etablieren wollen. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen Beitrag zur Open-Access-Transformation leisten und innovative Ansätze verfolgen. Die genauen Förderkonditionen, insbesondere die Höhe und Quote des Zuschusses, sind den detaillierten Programmrichtlinien zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Hochschule, Forschungseinrichtung, ein Unternehmen (KMU) oder Verband sind und Open-Access-Modelle entwickeln.
  • Sie die Transformation hin zu wissenschaftsgeleitetem Open Access vorantreiben möchten.
  • Ihr Projekt innovative Ansätze zur Etablierung von Open-Access-Publikationen verfolgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie lediglich einzelne Publikationen im Open Access veröffentlichen möchten, ohne ein Modell zu entwickeln.
  • Ihr Vorhaben nicht auf die nachhaltige Verankerung von Open-Access-Strukturen abzielt.
  • Sie kein Unternehmen (KMU), keine Hochschule, Forschungseinrichtung oder Verband sind.

Förderfähige Kosten und Projektinhalte

Die Förderrichtlinie definiert detailliert, welche Kosten im Rahmen des Projekts als förderfähig anerkannt werden. Typischerweise umfassen diese Personal-, Sach- und Reisekosten, die direkt mit der Entwicklung und Implementierung der Open-Access-Strategien verbunden sind. Da im amtlichen Datensatz keine spezifischen Beträge für die Open Access Förderung genannt werden, ist eine genaue Prüfung der jeweils aktuellen Richtlinie für Ihr individuelles Vorhaben unerlässlich.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Förderbedingungen und Anforderungen auf der Webseite des BMBF oder über die Förderdatenbank des Bundes.
  2. Konzept erarbeiten – Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, den Zeitplan und die erwarteten Ergebnisse Ihres Vorhabens im Bereich Open Access klar darlegt.
  3. Antragsunterlagen zusammenstellen – Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor, wie Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Antragsberechtigung.
  4. Antrag einreichen – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über das elektronische Antragssystem des BMBF ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung von wissenschaftsgeleitetem Open Access

Förderart Zuschuss
Förderquote nicht spezifiziert – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag nicht spezifiziert – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMBF
Region Bund
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Open Access Förderung

Wer kann die Open Access Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen, die Projekte zur Verankerung wissenschaftsgeleiteter Open-Access-Modelle umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderung für Open Access Projekte?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF zu entnehmen, da im amtlichen Datensatz keine spezifischen Angaben gemacht werden. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Was sind förderfähige Projekte im Rahmen dieser Open Access Förderung?

Gefördert werden Projekte, die die Entwicklung und Verankerung von wissenschaftsgeleiteten Open-Access-Publikationsmodellen zum Ziel haben und zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens beitragen. Dies kann die Schaffung neuer Infrastrukturen oder die Weiterentwicklung bestehender Strategien umfassen.

Ist die Open Access Förderung bundesweit verfügbar?

Ja, das Programm ist eine Bundesförderung und steht Einrichtungen und Unternehmen bundesweit offen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist die Kumulierung von Förderungen möglich, muss aber im Einzelfall geprüft und mit den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regel) sowie den spezifischen Regeln des BMBF-Programms abgestimmt werden. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung im Kontext der Open Access Förderung?

Oftmals mangelt es an einem klaren Bezug zur nachhaltigen Verankerung wissenschaftsgeleiteter Open-Access-Modelle oder das Projekt erfüllt die formalen Kriterien der Richtlinie nicht vollständig. Eine unzureichende Darstellung des Innovationsgrades oder der Nachhaltigkeit des Vorhabens kann ebenfalls zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.