Land Brandenburg laufend prüfen

ÖPNV Investitionen Brandenburg: Nahverkehrsprojekte fördern lassen

Geprüft am 2024-07-30
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Brandenburg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg werden durch Zuschüsse und Kredite gefördert. Dieses Programm unterstützt Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Modernisierung und dem Ausbau des ÖPNV. Die genauen Konditionen für Ihre ÖPNV Investitionen Brandenburg finden Sie in der Förderrichtlinie.

Das Land Brandenburg unterstützt mit der Richtlinie ÖPNV-Invest die Modernisierung und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Ziel ist es, die Attraktivität und Effizienz des Nahverkehrs zu steigern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Programm richtet sich an alle Akteure, die in die ÖPNV-Infrastruktur oder -Fahrzeuge investieren möchten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Kommune, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung den ÖPNV in Brandenburg modernisieren möchten.
  • Sie in Infrastrukturprojekte, Fahrzeuge oder Digitalisierung im Nahverkehr investieren.
  • Ihr Vorhaben dem Dienstleistungssektor zuzuordnen ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb des Landes Brandenburg liegt.
  • Sie keine direkte Relevanz für den öffentlichen Personennahverkehr haben.
  • Ihr Projekt ausschließlich laufende Betriebskosten umfasst.

Förderfähige Kosten und Konditionen

Die genauen förderfähigen Kosten sind in der jeweiligen Richtlinie detailliert aufgeführt. In der Regel umfassen sie Investitionen in die Infrastruktur (z. B. Haltestellen, Betriebshöfe, Leit- und Sicherungstechnik), in moderne, umweltfreundliche Fahrzeuge sowie in digitale Lösungen zur Verbesserung des ÖPNV. Nicht förderfähig sind üblicherweise laufende Betriebskosten oder reine Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungscharakter. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie, da diese je nach Vorhaben und Aufruf variieren können. Verbindlich sind allein die Angaben der aktuellen Richtlinie.

So läuft der Antrag ab

  1. Informationsphase – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie vertraut und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Brandenburg ein. Beachten Sie die Formvorschriften und erforderlichen Unterlagen.
  3. Prüfung und Bescheid – Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis – Nach Bewilligung können Sie mit dem Vorhaben beginnen und müssen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis erbringen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Zuschuss / Kredit
Förderquote siehe Richtlinie
Höchstbetrag siehe Richtlinie
Fördergeber Land Brandenburg
Region Brandenburg
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu ÖPNV Investitionen in Brandenburg

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die im Land Brandenburg in den öffentlichen Personennahverkehr investieren möchten. Dies umfasst alle Unternehmensgrößen vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen.

Welche Arten von ÖPNV Investitionen Brandenburg werden unterstützt?

Das Programm fördert Investitionen in die Infrastruktur (z. B. Haltestellen, Betriebshöfe, Leit- und Sicherungstechnik), in moderne, umweltfreundliche Fahrzeuge sowie in digitale Lösungen zur Verbesserung des ÖPNV. Der Förderbereich umfasst Infrastruktur und Mobilität.

Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich Details?

Die genauen Förderhöhen und -quoten sind nicht pauschal festgelegt und können je nach Art des Vorhabens und des jeweiligen Förderaufrufs variieren. Alle verbindlichen Details finden Sie in der offiziellen Richtlinie des Landes Brandenburg, die über die Förderdatenbank des Bundes verlinkt ist.

Was ist beim Maßnahmebeginn zu beachten?

Es ist entscheidend, dass Sie den Förderantrag stellen, BEVOR Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Als Maßnahmebeginn gilt bereits die Bestellung einer Anlage oder die Beauftragung von Leistungen, selbst wenn die tatsächliche Umsetzung noch nicht erfolgt ist. Ein Verstoß gegen diese Regel führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Ähnliche Förderprogramme für den Nahverkehr

Interessieren Sie sich für weitere Unterstützung im Bereich Mobilität und Infrastruktur? Neben den ÖPNV Investitionen Brandenburg gibt es auf Bundes- und EU-Ebene sowie in anderen Bundesländern zahlreiche Programme, die ähnliche Vorhaben fördern. Prüfen Sie beispielsweise die Bundesförderung für Elektromobilität im ÖPNV oder spezifische Programme zur Digitalisierung im Mobilitätssektor. Gerne helfen wir Ihnen bei der Identifizierung passender Alternativen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 2024-07-30. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.