Ökolandbau Förderung MV: Extensivierungsrichtlinie 2023
Überblick zur Ökolandbau Förderung MV
Mit der Extensivierungsrichtlinie 2023 fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen jeglicher Größe – von Kleinstbetrieben bis hin zu Großunternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert werden sowohl die Erstumstellung konventioneller Flächen auf den ökologischen Landbau (Einführung) als auch die Fortführung bereits ökologisch bewirtschafteter Flächen (Beibehaltung). Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss gewährt.
- Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern führen.
- Sie Betriebsflächen auf ökologisch-biologische Bewirtschaftung umstellen möchten.
- Sie bestehende ökologische Anbauverfahren gemäß Richtlinie weiterführen.
- Ihr Landwirtschaftsbetrieb außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern liegt.
- Keine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des ökologischen Landbaus eingegangen wird.
Förderfähige Maßnahmen und Voraussetzungen
Im Rahmen der Förderung verpflichten sich Betriebe zur Einhaltung spezifischer Bewirtschaftungsregeln, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Gefördert werden:
- Einführung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf bisher konventionell genutzten Flächen
- Beibehaltung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf bereits anerkannten Öko-Flächen
- Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung im gesamten Verpflichtungszeitraum
Die genauen Fördersätze und Bestimmungen je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche richten sich nach den genutzten Kulturarten und den spezifischen Modulen der Richtlinie – siehe Förderrichtlinie.
So stellen Sie den Antrag für die Ökolandbau Förderung MV
- Voraussetzungen prüfen: Gleichen Sie Ihre Betriebsflächen und Anbaupläne mit den Vorgaben der Extensivierungsrichtlinie 2023 ab.
- Antrag vorbereiten und einreichen: Der Förderantrag ist stichtagsgemäß über die zuständigen Agrar- und Landwirtschaftsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
- Verpflichtungen einhalten: Nach Bewilligung gilt die vereinbarte mehrjährige Verpflichtungsdauer zur ökologischen Bewirtschaftung.
Eckdaten des Förderprogramms auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderhöhe / Prämiensatz | je nach Kultur und Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Landwirtschaftliche Unternehmen (alle Unternehmensgrößen) |
| Status | laufend prüfen (stichtags- / aufrufbezogen) |
Prüfen Sie Ihre betrieblichen Förderchancen
Sie planen die Umstellung Ihres Landwirtschaftsbetriebs oder suchen passende Förderprogramme für Agrarmassnahmen in Ihrer Region? Wir unterstützen Sie bei der Orientierung.
Häufige Fragen zur Ökolandbau Förderung MV
Wer ist im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie 2023 antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von der Unternehmensgröße (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie große Unternehmen).
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden die Einführung (Erstumstellung) sowie die Beibehaltung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf landwirtschaftlichen Flächen.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die Förderhöhe wird je Hektar ermittelt und unterscheidet sich nach Kulturarten sowie Förderstatus – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Förderantrag eingereicht werden?
Agrarförderanträge sind an jährliche Stichtage gebunden. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums fristgerecht eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.