Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

Ökolandbau Förderung MV: Extensivierungsrichtlinie 2023

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Ökolandbau Förderung MV unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Einführung sowie der Beibehaltung ökologisch-biologischer Anbauverfahren. Die Bewilligung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Konkrete Prämienhöhen je Hektar und betriebliche Auflagen richten sich nach den Bestimmungen der Extensivierungsrichtlinie 2023.

Überblick zur Ökolandbau Förderung MV

Mit der Extensivierungsrichtlinie 2023 fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen jeglicher Größe – von Kleinstbetrieben bis hin zu Großunternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Gefördert werden sowohl die Erstumstellung konventioneller Flächen auf den ökologischen Landbau (Einführung) als auch die Fortführung bereits ökologisch bewirtschafteter Flächen (Beibehaltung). Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss gewährt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern führen.
  • Sie Betriebsflächen auf ökologisch-biologische Bewirtschaftung umstellen möchten.
  • Sie bestehende ökologische Anbauverfahren gemäß Richtlinie weiterführen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Landwirtschaftsbetrieb außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern liegt.
  • Keine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des ökologischen Landbaus eingegangen wird.

Förderfähige Maßnahmen und Voraussetzungen

Im Rahmen der Förderung verpflichten sich Betriebe zur Einhaltung spezifischer Bewirtschaftungsregeln, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Gefördert werden:

  • Einführung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf bisher konventionell genutzten Flächen
  • Beibehaltung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf bereits anerkannten Öko-Flächen
  • Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung im gesamten Verpflichtungszeitraum

Die genauen Fördersätze und Bestimmungen je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche richten sich nach den genutzten Kulturarten und den spezifischen Modulen der Richtlinie – siehe Förderrichtlinie.

So stellen Sie den Antrag für die Ökolandbau Förderung MV

  1. Voraussetzungen prüfen: Gleichen Sie Ihre Betriebsflächen und Anbaupläne mit den Vorgaben der Extensivierungsrichtlinie 2023 ab.
  2. Antrag vorbereiten und einreichen: Der Förderantrag ist stichtagsgemäß über die zuständigen Agrar- und Landwirtschaftsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
  3. Verpflichtungen einhalten: Nach Bewilligung gilt die vereinbarte mehrjährige Verpflichtungsdauer zur ökologischen Bewirtschaftung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn & Ausschlussfristen: Anträge im Rahmen von Agrarmassnahmen unterliegen strengen Stichtags- und Verpflichtungsregelungen. Reichen Sie Anträge stets fristgerecht vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums ein. Verspätete Einreichungen führen zum Ausschluss von der Prämiengewährung.

Eckdaten des Förderprogramms auf einen Blick

Förderart Zuschuss
Förderhöhe / Prämiensatz je nach Kultur und Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe Landwirtschaftliche Unternehmen (alle Unternehmensgrößen)
Status laufend prüfen (stichtags- / aufrufbezogen)
Förderfähigkeit prüfen

Prüfen Sie Ihre betrieblichen Förderchancen

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Häufige Fragen zur Ökolandbau Förderung MV

Wer ist im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie 2023 antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von der Unternehmensgröße (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie große Unternehmen).

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden die Einführung (Erstumstellung) sowie die Beibehaltung ökologisch-biologischer Anbauverfahren auf landwirtschaftlichen Flächen.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die Förderhöhe wird je Hektar ermittelt und unterscheidet sich nach Kulturarten sowie Förderstatus – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Förderantrag eingereicht werden?

Agrarförderanträge sind an jährliche Stichtage gebunden. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums fristgerecht eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 02.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.