Land Nordrhein-Westfalen / NRW.BANK laufend prüfen

Öffentliches Wohnen NRW 2024: Förderrichtlinie im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Mietwohnungsbau sowie Modernisierung in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen aller Größen und Verbände im Dienstleistungs- und Wohnungssektor. Förderhöhe und Konditionen richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul – siehe Förderrichtlinie.

Einordnung: Wer bekommt was beim Öffentlichen Wohnen NRW?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die Richtlinie den Neubau, die bauliche Neuschaffung sowie die umfassende Modernisierung von Wohnraum. Das Programm richtet sich an Investorinnen und Investoren, Privatpersonen, Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße sowie Verbände und Vereinigungen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen.

Da die konkrete Förderhöhe, Tilgungsnachlässe und Förderquoten je nach Fördergegenstand, Standortgemeinde und Mietpreisbindung variieren, sind genaue Beträge für die einzelnen Vorhaben der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Wichtig ist, dass Vorhaben einen Beitrag zur Schaffung oder Erhaltung von sozial gebundenem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen neu schaffen oder modernisieren möchten.
  • Sie als Privatperson, Unternehmen oder Verband investieren.
  • Sie bereit sind, Mietpreis- und Belegungsbindungen einzugehen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Bau- oder Modernisierungsvorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Mit den Baumaßnahmen bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Zustimmung begonnen wurde.
  • Ausschließlich frei finanzierter Wohnungsbau ohne Sozialbindung geplant ist.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Im Rahmen der Bestimmungen für das Projekt Öffentliches Wohnen NRW können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Neubau sowie Ersterwerb von gebundenen Mietwohnungen und Wohnheimen.
  • Umfassende energetische und barrierereduzierende Modernisierung von bestehendem Wohnraum.
  • Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Mietwohnraum.
  • Maßnahmen zur Standortaufwertung und Erhöhung der Wohnqualität.

Die Detailanforderungen an energetische Standards sowie die förderfähigen Baukosten richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag auf Förderung

  1. Planung & Vorbereitung – Erstellen Sie ein Investitions- und Finanzierungskonzept für Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn – Reichen Sie den Förderantrag über die zuständige Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises bzw. die NRW.BANK ein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnen.
  3. Prüfung & Bewilligung – Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen erhalten Sie den Bewilligungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
  4. Nachweis & Auszahlung – Nach Abschluss der Bau- oder Modernisierungsarbeiten erbringen Sie den Verwendungsnachweis zur Auszahlung der Mittel.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von rechtsverbindlichen Liefer- oder Bauverträgen vor der Antragstellung gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und schließt eine Förderung aus.

Eckdaten der Förderrichtlinie

Förderart Kredit, Zuschuss
Förderbereich Wohnungsbau Modernisierung
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen / NRW.BANK
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben förderfähig ist?

Kostenlose Ersteinschätzung: Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den Vorgaben der Richtlinie Öffentliches Wohnen NRW ab und unterstützen Sie bei der Orientierung.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zu Öffentliches Wohnen NRW

Wer ist für die Richtlinie Öffentliches Wohnen NRW antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen, die Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen schaffen oder modernisieren.

Welche Förderformen stehen zur Verfügung?

Die Unterstützung erfolgt kombiniert oder einzeln über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse (z. B. Tilgungsnachlässe) gemäß den Regelungen der jeweiligen Förderbausteine.

Wie hoch sind Fördersumme und Förderquote?

Konkrete Summen und Prozentwerte richten sich nach der Art der Maßnahme, dem Standort und den eingegangenen Belegungsbindungen – genaue Werte siehe Förderrichtlinie.

Darf mit dem Bau oder der Modernisierung vor der Erteilung des Bescheids begonnen werden?

Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf Fördermittel.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Verwandte Themen & Programme: